Auszug - Stopp der Verkaufsaktivitäten Schmarjestraße
Frau Peterson wiederholt, dass über die Änderung des Titels des Antrages von „Keine Schwarz-Grünen Hinterzimmerentscheidungen: Stopp der Verkaufsaktivitäten Schmarjestraße“ in „Stopp der Verkaufsaktivitäten Schmarjestraße“ noch eine Abstimmung erfolgen müsse. Die Änderung des Titels dieses Antrages wird mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung angenommen. BV Herr Rolle, CDU-Fraktion, beteiligt sich nicht an der Abstimmung.
Die SPD-Fraktion fragt nach, inwieweit die Bezirksverordneten Einfluss auf das BA in Bezug auf die Durchsetzung der Vorgaben des Erblassers ausüben können, um einen Verkauf der Immobilie zu verhindern. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erläutert, dass das Gebäude zurzeit noch im Fachvermögen des Jugendamtes sei. Das Bezirksverwaltungsgesetz sehe nicht vor, dass die Mitglieder der BVV über den Verkauf bzw. Nicht-Verkauf einer Immobilie im Landesvermögen entscheiden können. Die BVV habe die Möglichkeit, gegenüber dem Bezirksamt Empfehlungen und Anregungen auszusprechen. Das Bezirksamt habe sich für den Verkauf der Immobilie ausgesprochen. Der momentane Stand sei, dass der Portfolioausschuss überlege, ob dieses seit 2013 nicht genutzte Gebäude in die Verantwortung der BIM, also des Landes Berlin überführt werde, um sicherzustellen, dass das Gebäude nach dem Willen des Erblassers genutzt werde. Diese Entscheidung werde auf Senatsebene getroffen. Die FDP-Fraktion interessiert, ob es bereits eine Entscheidung des Portfolioauschusses gäbe. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki antwortet, dass nach seinem Kenntnisstand noch keine Entscheidung auf Senatsebene gefallen sei. Die Ausschussvorsitzende Frau Peterson fragt nach, ob es möglich sei, dass das BA eine Immobilie veräußern könne. Des Weiteren fragt sie, ob die Überführung in die BIM juristisch eine Veräußerung sei. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki informiert, dass die Abwicklung eines Verkaufs einer Immobilie nur über die BIM erfolgen könne. Noch befinde sich das Gebäude Schmarjestraße im Eigentum des Bezirkes. Es läge eine einstweilige Anordnung des Gerichtes vor, in der dem Land Berlin in einem Eilantrag verboten werde, die Immobilie zu veräußern. Die FDP-Fraktion und die Linksfraktion sprechen sich gegen eine Änderung des Titels des vorliegenden Antrages aus und möchten über den Antrag in der ursprünglichen Fassung abstimmen. Über den Antrag wird abgestimmt.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt. |
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