Auszug - Teltower Damm: Fahrradwege nutzen
BV Herr Gruner fragt die Vertreter*innen des Bezirksamtes, ob es in diesem Bereich Radwege gibt, die benutzungspflichtig sein könnten. SG L Herr Müller-Ettler erklärt, dass die zuständige Bezirksingenieurin schon einiges an den Radwegen verbessert hat, allerdings glaubt er nicht, dass die Radwege die erforderliche Breite aufweisen (1,60 m bzw. 2 m), die es braucht, um eine Benutzungspflicht anzuordnen. Dies gilt wahrscheinlich auch für den im Antrag benannten Bereich. BV Herr Thimm erläutert, dass es sich bei diesem Teilstück um einen sehr breiten Radweg handele, der zudem auch vom Fußweg getrennt sei. Er merkt an, dass Radfahrende auf dem Radweg wesentlich sicherer fahren würden, da viel LKW-Verkehr auf dem Teltower Damm stattfände. Deshalb wäre das Radweg-Verkehrsschild an dieser Stelle angebracht. BzStR Frau Schellenberg weist daraufhin, dass das Bezirksamt an verwaltungsrechtliches Handeln gebunden ist. Das Bezirksamt darf nichts anordnen, was den rechtlichen Vorschriften widerspricht. Sie betont noch einmal, dass kein Radweg angeordnet werden kann, wenn die Mindestbreiten für eine solche Anordnung nicht vorhanden sind. BV Herr Kronhagel schlägt vor, den Antrag in einen Prüfantrag umzuwandeln. Das lehnt BV Herr Thimm ab, da er davon ausgeht, dass, wenn etwas beschlossen wird, vorher sowieso geprüft wird, deshalb bleibt der Antrag in der vorliegenden Form bestehen. Nach kurzer Diskussion über Standards und Benutzung von Radwegen lässt der Ausschussvorsitzende Herr Kronhagel über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei 6-Enthaltungen mit Mehrheit angenommen. |
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