Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Da der Ausschuss eine halbe Stunde früher als üblich beginnt, wird mit Zustimmung der Teilnehmenden die Reihenfolge geändert. Die Tagesordnungspunkte zwei und drei werden vorgezogen, damit die Einwohnerfrage im Ausschuss behandelt werden kann, wenn der Einwohner eingetroffen ist.

 

Herr Z. hat Fragen zum Umbau des Dahlemer Weges im Jahr 2018. Es geht um die Anlage von geschützten Radwegen auf der Fahrbahn zwischen Curtiusstraße und Mörchinger Straße. Im vergangenen Jahr wurden in enger Folge zwei verschiedene Planungen durch insgesamt 3 Maßnahmen umgesetzt:

Maßnahme 1, beginnend im Frühjahr 2018:

Radwege auf der Fahrbahn, die mit weißen Linien vom KFZ-Verkehr abgetrennt werden; dazu eine Fahrbahn-Erweiterung für Rechtsabbieger in die Robert-W.-Kempner-Straße. Gleichzeitig wurden die vorhandenen Radwege unbrauchbar gemacht.

Maßnahme 2, in Sommer und Herbst 2018:

Beseitigung der Maßnahme 1 und Aufbringen gelber Markierungen, in verschiedenen Teilmaßnahmen.

Maßnahme 3, im Spätherbst 2018:

Radwege auf der Fahrbahn, die mit roten Pollern vom KFZ-Verkehr abgetrennt werden; dazu Erneuerung der Verschleißdecke für die neuen Radfahrstreifen. Dazu formuliert Herr Z. folgende Fragen:

Wurde Fahrradverkehr, eventuell auch Fußngerverkehr, in diesem Abschnitt des Dahlemer Weges gezählt? Wenn ja, wann, und wie lautete das Ergebnis? Ergab sich daraus ein dringendes Erfordernis für Änderungen der Radwege, wenn ja, nach welchen Vorschriften?

Frage 2 - Zur Maßnahme 1:

Wer hat wann geplant, wer hat wann genehmigt, und welche Etats wurden wie hoch belastet?

Frage 3 Zur Maßnahme 2:

Warum wurde Maßnahme 1 halbfertig abgebrochen, und welche Etats wurden wie hoch belastet?

Frage 4 Zur Maßnahme 3:

Wer hat wann geplant, wer hat wann genehmigt, und welche Etats wurden wie hoch belastet?

 

BzStR Frau Schellenberg beantwortet die Fragen teilweise zusammen: Weder der Rad- noch der Fußverkehr wurden gezählt. Der ehemalige Radweg (der sich neben dem Gehweg befindet) ist nur einen Meter breit und wies erhebliche Schäden durch Baumwurzeln auf. Diese Schädigungen hätten ausschließlich mit Baumfällungen dauerhaft beseitigt werden können. Die Planungen der Verlegung des Radweges auf die Straße erfolgten aufgrund eines BVV-Beschlusses vom 17.10.2012, der forderte, einen 2 Meter breiten Radweg auf dem Dahlemer Weg in beide Fahrtrichtungen zu schaffen. Die Maßnahme 1 wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung geplant und im Jahr 2015 an ein Straßenbauunternehmen vergeben. Die Umsetzung verzögerte sich aufgrund schwieriger Anordnungsregelungen bis ins Jahr 2018. Die Finanzierung erfolgte aus Radverkehrsmitteln der Senatsverwaltung, nicht aus Unterhaltungsmitteln des Bezirks. Wäre der Radweg auf dem Gehweg saniert worden, hätte dies mit bezirklichen Mitteln finanziert werden müssen. Im Zuge der Schaffung des angeordneten Fahrradangebotsstreifen stellte sich heraus, dass dieser Streifen eine Gefährdung der Radfahrenden bedeutete (durch die parkenden Autos und Anhänger). Zudem entsprachen die Planungen auch nicht den Anforderungen des inzwischen in Kraft getretenen Mobilitätsgesetzes. Die Baumaßnahme wurde wegen der sichtlichen Gefährdung und aufgrund eines BVV-Beschlusses gestoppt. Es wurde kurzfristig ein sicherer, dem Mobilitätsgesetz entsprechender, geschützter Radfahrstreifen anstelle des Angebotsstreifens geplant, angeordnet und umgesetzt. Zu Frage 4 berichtet BzStR Frau Schellenberg weiter, dass die Planungen in Kooperation mit der Senatsverwaltung erfolgten. Finanziert wurde die Umsetzung aus Landesmitteln der SenUVK. Weiter teilt sie mit, dass in der kommenden BVV-Sitzung in zwei Wochen eine große Anfrage zu dem gleichen Thema beantwortet werden wird. Herr Z. merkt an, dass er auch nach den Teilkosten gefragt hat. BzStR Frau Schellenberg teilt mit, dass die Umsetzung als Ganzes abgerechnet wird und deshalb keine Teilkosten benannt werden können. Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf circa 160.000 Euro. Der Ausschussvorsitzende Herr Kronhagel fragt den Einwohner, ob er eine weitere Nachfrage hat. Herr Z. chte wissen, wann er die Teilkosten erfahren wird. BzStR Frau Schellenberg erklärt, dass noch keine endgültige Abrechnung erfolgt ist und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine benannt werden können.

 
 

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