Auszug - Verkehrssünder auf Rädern beschränken
Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass die Zuständigkeit für die Überwachung des Verkehrs auf Gehwegen gleichermaßen beim Ordnungsamt und der Polizei liege. Das Ordnungsamt sei auch entsprechend tätig. Für die Überwachung des Verkehrs auf der Fahrbahn oder auf Radwegen, unabhängig davon ob eine Benutzungspflicht besteht, sei ausschließlich die Polizei zuständig. Die Links-Fraktion sagt, dass Verkehrsregeln für alle gelten. Sie werde dem Antrag zustimmen, auch wenn er nichts bewirken werde. Die FDP-Fraktion kritisiert den Titel und bittet die antragstellende Fraktion, ihn zu ändern.
Die antragstellende Fraktion ersetzt im Titel das Wort „beschränken“ durch „ahnden“. Die SPD-Fraktion betont, dass das Ordnungsamt bereits entsprechend seiner Zuständigkeiten handelt. Die Grüne-Fraktion bittet um verstärkte Kontrollen und bittet, die Worte „konsequent zu ahnden“ durch „verstärkt zu verfolgen“ zu ersetzen. Die antragstellende Fraktion übernimmt die Änderung.
Der geänderte Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen. |
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