Auszug - Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
Die SPD-Fraktion erklärt, dass der Antrag so nicht umsetzbar sei. Wenn die Voraussetzungen für einen Abrissantrag erfüllt seien, müsse das Amt ihn auch genehmigen.
Die Grüne-Fraktion teilt mit, dass im Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung (GUB) festgestellt worden sei, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liege. Das vorhandene Gebäude habe Bestandsschutz. Ein Neubau könne keine Baugenehmigung erhalten. Sie schlägt vor, „bzw. Neubau-“ vor „-genehmigung“ zu streichen. Die antragstellende Fraktion übernimmt die Änderung.
Bezirksstadtrat Karnetzki klärt den Ausschuss über die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden auf. Der Eigentümer habe eine Abrissgenehmigung beim Wohnungsamt beantragt. Diese werde erst erteilt, wenn eine Baugenehmigung für den Ersatzwohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vorliege. Dabei handele es sich aber nicht um Ersatzwohnraum für die Bestandsmieter. Dafür gebe es zivilrechtliche Regelungen im Mietrecht.
Der geänderte Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. |
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