Auszug - Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.8
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 23.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1072/V Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:766/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion erklärt, dass der Antrag so nicht umsetzbar sei. Wenn die Voraussetzungen für einen Abrissantrag erfüllt seien, müsse das Amt ihn auch genehmigen.

 

Die Grüne-Fraktion teilt mit, dass im Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung (GUB) festgestellt worden sei, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liege. Das vorhandene Gebäude habe Bestandsschutz. Ein Neubau könne keine Baugenehmigung erhalten. Sie schlägt vor, „bzw. Neubau-“ vor „-genehmigung“ zu streichen.

Die antragstellende Fraktion übernimmt die Änderung.

 

Bezirksstadtrat Karnetzki klärt den Ausschuss über die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden auf. Der Eigentümer habe eine Abrissgenehmigung beim Wohnungsamt beantragt. Diese werde erst erteilt, wenn eine Baugenehmigung für den Ersatzwohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vorliege. Dabei handele es sich aber nicht um Ersatzwohnraum für die Bestandsmieter. Dafür gebe es zivilrechtliche Regelungen im Mietrecht.

 

Der geänderte Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 
 

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