Auszug - Hausboote auf dem Wannsee als Dauerwohnungen
BzBm Frau Richter-Kotowski erklärt, dass das genannte Objekt (Hausboot am Wannsee) dem Bezirksamt bisher nicht bekannt war. Der genaue Standort ist aus der Anzeige nicht zu erkennen. Dem Bezirksamt sind drei weitere Objekte dieser Art bekannt, die in Höhe des Flensburger Löwen liegen und angeboten werden. Stadt L Frau Lappe führt weiter aus, dass dauerhaftes Wohnen auf dem Wasser, nach Rechtsvorschriften der Wasserbehörde, so nicht zulässig ist. Hier gibt es beim Verwaltungsgericht ein Urteil für den Bezirks Spandau. Dieses Urteil wird Frau Lappe im nächsten Ausschuss vorstellen. Des Weiteren befindet sich das Bezirksamt mit den Eigentümern der drei weiteren Hausboote, welche Ferienvermietungscharakter aufweisen, im Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht. Herr Krause (Linksfraktion) regt an, eine offene Debatte über sozial-, ökologisch- und rechtlich vertretbares Wohnen in Hausbooten am Wannsee zu führen. |
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