Auszug - Neue evangelische Schule in Zehlendorf  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Dieser TOP wird gemeinsam mit dem TOP 6.12 behandelt.

Die Grüne-Fraktion bittet um Vertagung des Antrages, da am 29.11.2018 eine Informationsveranstaltung des evangelischen Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf anberaumt wurde, wo es weitere Aufklärung über das Gebäude, Grundstück und Vorhaben geben soll werden. Dies möchte die Grüne-Fraktion abwarten, ehe über den Antrag entschieden werde. Der Antrag wird vertagt.

Die SPD-Fraktion beantragt das Rederecht für die Bürger, die Einwohnerfragen zur Thematik der evangelischen Schule eingereicht haben. Dem wird zugestimmt. Die Einwohner sollen ihre Fragen nacheinander vortragen und das Amt wird diese dann beantworten.

 

Herr R. fragt, inwiefern das Amt es für sinnvoll hält, offensichtlich begrenzte öffentliche Mittel nicht konzentriert in etablierte Schulen mit Kapazitäten zu investieren, sondern sie an noch mehr möglicherweise schwach besuchten Schulen zu verteilen und damit die einzelnen Schulstandorte zu schwächen. BzStR Mückisch antwortet, Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Lehr- und Lernmittel in gleichem Umfang wie öffentliche Schulen. Herr R. vertritt die Auffassung, dass die neu angestrebte Schule der Buschgraben- und der Südgrundschule, die nicht ausgelastet sind, Konkurrenz mache. Ferner würden gut situierte Eltern ihre Kinder eher auf die Privatschule schicken, was eine Zweiklassen-Bildungsgesellschaft zur Folge hätte. BzStR Mückisch erklärt, die Existenz von privaten und öffentlichen Schulen habe auch etwas mit Vielfalt zu tun. Ferner sei es auch im Gesetz geregelt, private Schule zu errichten. Der Bezirk ist nicht Träger der geplanten Privatschule, sondern die Senatsverwaltung.

 

Herr H. fragt, wie durch den Betrieb einer weiteren Schule am geplanten Ort der Schulstandort gestärkt werde, da es für ihn und andere betroffene Eltern so aussieht, als würde er geschwächt. BzStR Mückisch stimmt der Aussage, dass die Grundschule am Buschgraben weniger Schüler habe, als sie seiner Ansicht haben sollte, zu. Der Südgrundschule diagnostiziert er eine ähnliche Situation. Jedoch gibt es im Umfeld dieser beiden Schulen die Tews-Grundschule, die andere Schwerpunkte hat bzw. gut ausgelastet ist. Einige Schulen müssten sicher unterstützt werden, allerdings gibt es andere Schulen, die durchaus Schüler abgeben könnten. Hier könne durch Einschulungsbereiche Abhilfe geschaffen werden. Nach Auffassung von BzStR Mückisch sollten die Eltern entscheiden, an welche Schule sie ihre Kinder schicken. Zwar hätte die evangelische Schule keinen Einschulungsbereich und konkurriere somit mit der Grundschule am Buschgraben, aber sie konkurriere ebenso mit dem benachbarten Umland. Herr H. fragt nach, ob es nicht besser wäre, den neuen Schulstandort so zu wählen, dass er keine Konkurrenz, sondern vielleicht eine Ergänzung darstellen würde. BzStR Mückisch erwidert, dass es der evangelischen Kirche freisteht, wo sie eine Schule errichtet. Das Schulamt habe keinen Einfluss darauf. Das Amt ernzt, dass die evangelische Kirche diesen Standort nicht gewählt habe, um der Grundschule am Buschgraben Konkurrenz zu machen, sondern weil ihnen dort zufällig ein Grundstück gehöre. Genauere Beweggründe sind nicht bekannt. Die SPD-Fraktion erklärt, die BVVsse sich die Frage stellen, ob diese Standortwahl im Interesse des Bezirkes ist. Laut dem Sozialen Infrastruktur Konzept haben Zehlendorf-Süd und Zehlendorf in den Jahren 2024/25 drei Grundschulen ohne Schüler. Aus Sicht der BVV könne der neue Standort also nicht gutgeheißen werden. Daher fragt die SPD-Fraktion das Amt, wie dieses die Situation konkret einschätzt und ob Gespräche mit der Kirche zwecks eines neuen Standortes geführt wurden. Das Amt kennt die Prognosen, gibt aber zu bedenken, dass sich diese auch noch ändern können. Ferner hätte der Kirchenkreis beim Schulamt nachgefragt, ob es irgendwo ein Gebäude gebe, auf welchem sie aufstockennnen. Dieses wurde seitens des Schulamtes verneint. Die Priorität liege darauf, die Kapazität der staatlichen Schulen zu erhöhen. Herr R. fragt nach, ob es nicht möglich ist, über die Stadtentwicklung auf die Kirche einzuwirken, sich eine neuen Standort zu suchen. Das Amt antwortet, der falsche Ansprechpartner zu sein. Ferner stehe es ihm nicht zu, der evangelischen Kirche etwas vorzuschreiben.  

 
 

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