Auszug - Jährliche Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 auf Kosten des Eigentümers durchführen
Der Ausschussvorsitzende Hippe übergibt den Ausschussvorsitz an Herrn Semler. Herr Hippe wird an der Abstimmung über den Antrag nicht teilnehmen.
Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski berichtet, dass umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Passanten vorgenommen wurden. Das Haus darf von der BWA nur bei drohenden Gefahren betreten werden, sodass aktuell nur Sichtprüfungen durchgeführt werden. Die Linksfraktion sieht das als nicht ausreichend an. Die BWA wird als Ordnungsbehörde tätig, wie Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski auf die Frage der SPD-Fraktion antwortet. Auch wenn Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski den Zustand des Hauses als sehr kritisch beurteilt, darf eine Ordnungsbehörde nur bei konkreten Gefahren das Grundstück unangemeldet betreten. Der Eigentümer lässt das Haus aus nicht nachvollziehbaren Gründen verwahrlosen.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt. |
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