Auszug - Jährliche Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 auf Kosten des Eigentümers durchführen   

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 4.16
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1074/V Jährliche Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 auf Kosten des Eigentümers durchführen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:645/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Hippe übergibt den Ausschussvorsitz an Herrn Semler. Herr Hippe wird an der Abstimmung über den Antrag nicht teilnehmen.

 

Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski berichtet, dass umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Passanten vorgenommen wurden. Das Haus darf von der BWA nur bei drohenden Gefahren betreten werden, sodass aktuell nur Sichtprüfungen durchgeführt werden. Die Linksfraktion sieht das als nicht ausreichend an. Die BWA wird als Ordnungsbehörde tätig, wie Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski auf die Frage der SPD-Fraktion antwortet. Auch wenn Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski den Zustand des Hauses als sehr kritisch beurteilt, darf eine Ordnungsbehörde nur bei konkreten Gefahren das Grundstück unangemeldet betreten. Der Eigentümer lässt das Haus aus nicht nachvollziehbaren Gründen verwahrlosen.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

 
 

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