Auszug - Radfahrstreifen auf der Potsdamer Chaussee zwischen Kronprinzessinnenweg und Forst- bzw. Fürstenstraße
BV Herr Thimm wüsste gerne, wie viele Radfahrende in diesem Abschnitt der B1 unterwegs sind. BV Herr Buchta gibt zu bedenken, dass das bezirkliche Nebenroutennetz parallel zur B1 über den Königsweg verläuft, daher kann er sich nicht vorstellen, dass es an der B1 einen Bedarf für einen Radfahrstreifen gibt. BV Herr Thimm findet diesen Antrag für die FDP-Fraktion als „kompletten Nonsens“. Es sei nicht sinnvoll, einen Radweg zu verbessern, indem man in eine wichtige Ausfallstraße eingreift, zumal eine alternative Radroute existiert. BV Herr Rolle wundert sich über den letzten Satz, in dem es um das Überholen durch Radfahrende links von Bussen an Haltestellen geht; davon sei man doch seines Wissens wieder abgekommen. BV Herr Steinhoff führt aus, dass entlang der gesamten B1 viele Radfahrende unterwegs seien. Seinerzeit sei die B1 massiv für den Autoverkehr ausgebaut worden. Da Fahrräder deutlich weniger Platz bräuchten als Autos, sei es gar kein Problem bei dem Straßenquerschnitt Radstreifen anzulegen. BD Herr Lutz verweist auf das Mobilitätsgesetz § 43, demzufolge Radverkehrsanlagen an allen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden sollen. Mit diesem Antrag läge der Bezirk im Trend, Geld stünde zur Verfügung, und wir könnten so etwas zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes beitragen. BV Herr Döhnert hätte gerne eine Karte oder einen Plan mit allen geplanten Radverkehrsanlagen. Er weist darauf hin, dass der Parkstreifen auf der B1 zur Zeit von kleinen Gewerbetreibenden zum Abstellen von Anhängern verwendet wird. Diese hätten auch eine Berechtigung, als Werbeträger dort zu stehen. BV Herr Kronhagel teilt mit, dass man auf der Internet-Seite der Senatsverwaltung den Hauptroutennetzplan einsehen könnte. BV Herr Mier findet es wichtig, dass alle am Verkehr Teilnehmenden berücksichtigt werden. Dieser Antrag hätte eine verengte Sicht und müsste mit Zahlen unterfüttert werden. Es gehe darum, einen Bedarf zu erheben und nicht darum, diesen herbeizureden. Er beantragt die Vertagung des Antrags. Dez Frau Schellenberg bittet zu berücksichtigen, dass für die Planung von Radverkehrsanlagen entlang der B1 die Senatsverwaltung UVK und nicht der Bezirk zuständig sei. Dem Bezirk liegen keine Zahlen vor. BV Herr Thimm weist darauf hin, dass das Mobilitätsgesetz ja auch wieder abgeschafft werden kann. BD Herr Hauschulz fragt nach, ob auch eine Sanierung des vorhandenen Radweges möglich wäre. Es wird klar gestellt, dass es von der Senatsverwaltung nur Geld für eine Radverkehrsanlage und nicht für die Sanierung des Bestandsweges mit weniger als 2,0 m Breite gibt. BD Herr Lutz ist überzeugt davon, dass das Mobilitätsgesetz auch über diese Legislaturperiode hinaus Bestand haben wird; wichtig sei jetzt aber die Umsetzung des Gesetzes. Der letzte Satz des Antragstextes wird gestrichen.
Der Antrag wird vertagt. |
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