Auszug - Cannabiskonsum unter Jugendlichen  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0797/V Cannabiskonsum unter Jugendlichen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:676/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Heinze
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki gibt dem Ausschuss die Stellungnahme des Ordnungsamtes bekannt: Der Konsum von Cannabis setze den, bis auf wenige Ausnahmen, durch das Betäubungsmittelgesetz unter Strafe gestellten Besitz von Cannabis voraus. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten liege aber bei der Polizei und nicht beim Ordnungsamt. Das Rauchen an sich sei weder strafbar, noch stelle es eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig sei es nach § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz lediglich, in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche abzugeben oder ihnen das Rauchen oder den Konsum nikotinhaltiger Produkte zu gestatten. Wenn rauchende Jugendliche in der Öffentlichkeit angetroffen würden, könne regelmäßig keiner dieser Tatbestände nachgewiesen werden. Für Alkohol enthalte § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz eine ähnliche Regelung, wobei für Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein und deren Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken das Abgabeverbot nur an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestehe. Angesichts der vielfältigen Überwachungsaufgaben des Ordnungsamtes, die es aufgrund der Größe des Bezirks und der vorhandenen Personalstärke ohnehin nicht vollständig erfüllen könne, habe das Ordnungsamt keine Kapazität für die Wahrnehmung von Aufgaben außerhalb der eigenen Zuständigkeit. Aufgrund der Stellungnahme des Ordnungsamtes hält die FDP-Fraktion diesen Antrag für nicht sinnvoll. Die CDU-Fraktion fragt nach den Aufgaben der Jugendschutz-Mitarbeiter im Ordnungsamt. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass präventiver Jugendschutz nicht Aufgabe des Ordnungsamtes sei, sondern die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung.

 

Der Antrag wird einstimmig vertagt.

 
 

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