Auszug - Genehmigung der Protokolle vom 25.04.2018 (wurde mit der vorletzten Einladung versandt) und vom 26.09.2018  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Bezüglich der Anfrage der Ausschussvorsitzenden zur Erstellung eines Wortprotokolls von der Sitzung am 25.04.2018 liest diese ein Schreiben des Bezirksverordnetenvorstehers Herrn Rögner-Francke vor, in dem die Ergebnisse der Beratungen des Ältestenrates wie folgt zusammenfasst sind: Das zum Vorgang befragte Rechtsamt hat zwar einerseits keine Rechtsbedenken gegen einen Mitschnitt und gegebenenfalls Anfertigung eines Wortprotokolls von Wortbeiträgen hinzugeladener Externer, in diesem Fall ein Staatssekretär, vorgetragen. Andererseits wurde aber vom Rechtsamt angemahnt, hinzugeladene Externe zu warnen, der allgemeinen Persönlichkeitsrechte wegen, und zu Beginn der Sitzung über die Möglichkeit des Mitschnitts und gegebenenfalls Anfertigung eines Wortprotokolls zu informieren. Audioaufzeichnungen von Sitzungen der Ausschüsse der BVV werden lediglich zur Erleichterung der Erstellung des Protokolls vorgenommen. Eine offizielle Praxis eines Mitschnitts von Ausschussberatungen besteht bisher nicht. Insoweit stieß der Wunsch auf Erstellung eines Wortprotokolls eines Ausschusses bei Teilen des Ältestenrates auf Verwunderung, da dies bisher nicht vorgesehen ist und auch nicht beantragt worden ist. Es gibt auch Auffassungen, nach denen ein solcher Mitschnitt als nicht zielführend angesehen werde, wenn man Dritte befragen müsse, ob diese einem Mitschnitt zustimmen. Gegebenenfalls müsste die Aufzeichnung untersagt werden. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich die mangelhafte technische Qualität des Mitschnitts und die damit einhergehende Möglichkeit der Unvollständigkeit des Mitschnitts angeführt. Frau Wojahn fasst zusammen, dass damit vor der Sitzung angekündigt werden muss, dass diese aufgezeichnet und es gegebenenfalls ein Wortprotokoll geben wird.

 

Die Protokolle vom 25.04.2018 und 26.09.2018 werden genehmigt.

 
 

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