Auszug - Sondermittelantrag 13/2018 Chance BJS gGmbH
Die Grüne-Fraktion fragt, welche Eigenmittel der Antragssteller aufbringt. Der Vertreter des Vereins antwortet, man wende 14.000 € auf, die man selbst als Verein erwirtschaftet habe. Diese habe man größtenteils in die Büro- und Computeraustattung investiert. Die CDU-Fraktion fragt, ob hier nicht eine Doppelförderung vorliege, da der Träger bereits Geld für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung erhalte. Nach Auffassung der CDU-Fraktion liegt diese Frage nahe und sie bemängelt, dass diese seitens des Amtes in den vorliegenden Unterlagen nicht beantwortet worden ist. Das Amt antwortet, die Finanzierung für den Träger beziehe sich auf Personalmittel, damit am Albert-Schweitzer-Campus Jugendförderung betrieben werden könne. Die CDU-Fraktion bleibt dabei, dass die technische Ausstattung aus dem Etat des Jugendamtes bezahlt werden müsse und nicht aus Sondermitteln. Die FDP-Fraktion möchte wissen, ob das Bezirksamt in der Lage wäre, die Beschaffung der Technik aus eigenen Mitteln im laufenden Haushaltsjahr zu leisten. Dies verneint das Amt. Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, eine Förderungssumme von 5.000 € zur Verfügung und zur Abstimmung zu stellen. Die Grüne-Fraktion zeigt sich verwundert und erklärt, wenn das Amt Jugendförderung betreiben möchte, müsse es auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Daher stelle auch die Grüne-Fraktion sich die Frage, inwieweit das Jugendamt die Maßnahme nicht in Gänze finanzieren solle und auch eigentlich müsse.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der Antrag vertagt. |
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