Dieser TOP wird gemeinsam mit dem TOP 3.11 behandelt.
Die CDU-Fraktion fragt BzStR’in Böhm Bezug nehmend auf die Drucksache 0677/V, was man sich unter der Entwicklung von Leitlinien vorstelle oder ob es bereits Ideen hierfür gibt, wie man die Öffentlichkeit zielgruppenspezifisch für das Thema sensibilisieren möchte, wie der dritte Spiegelstrich des Antrages umgesetzt werden soll, was es kostet und ob Vorbereitungen getroffen worden sind. BzStR’in Böhm sieht ihre Zuständigkeit hier nicht gegeben und erklärt, man müsse sich im Bezirksamt austauschen, wer genau zuständig ist, da es sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt. BzStR Karnetzki ergänzt, die Drucksache 0677/V sei ein Ausschussantrag, daher sollten die Fragen nicht in Richtung des Bezirksamtes gehen. Die CDU-Fraktion entgegnet, die sachnahe Drucksache 0401/V sei im Gesundheitsausschuss beraten worden, der in die Zuständigkeit der BzstR’in Böhm fällt. Daher geht die CDU-Fraktion davon aus, dass diese auch für den zweiten Antrag zuständig ist. BzStR’in Böhm erklärt, sollte die Drucksache 0677/V beschlossen werden, werde man sich im Bezirksamt darüber beraten, wem dieses Anliegen zugeordnet wird. Die FDP-Fraktion möchte keine inhaltliche Debatte fortführen, da man sich hier im Haushaltsausschuss befinde und man eher die Kostenfrage besprechen sollte. Daher stellt sie die Frage, ob das Amt die Kosten bisher geprüft hat. Die CDU-Fraktion schlägt vor, das Amt solle sich bis zur nächsten Sitzung einigen, wer die Fragen der CDU- und FDP-Fraktion beantwortet möchte. Bis dahin sollen beide Anträge vertagt werden. Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Vertagung abstimmen. Die beiden Drucksachen werden mehrheitlich vertagt.