Auszug - Freie Fahrt für Radfahrer*innen am Hindenburgdamm vor dem Geisterhaus
Die Grüne-Fraktion tritt dem Antrag bei. Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei. Herr Tietz erklärt, dass die vor Ort befindlichen Absperrmaßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit aufgestellt worden seien. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung läge seines Wissens nicht vor. Bei dem genannten Radweg handele es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. So ärgerlich die Beeinträchtigungen durch die Bauruine seien, so wenig bestehe ein Anlass für eine angeordnete Radwegführung. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht können Radfahrende hier rechtmäßig auf der Fahrbahn fahren. Soweit ihnen dies zu unsicher sei, bestehe die Möglichkeit, das Fahrrad durch den Fußgängerschutztunnel zu schieben und danach den baulichen Radweg weiter zu nutzen. Für eine angeordnete Radwegführung sei die VLB zuständig. Die Grüne-Fraktion verweist auf das am 06.07.2018 in Kraft tretende Mobilitäts-Gesetz. Für genau solche Fälle würde es Anwendung finden. Handlungsbedarf sei notwendig. Frau Bezirksstadträtin Schellenberg sagt dazu, dass das Mobilitäts-Gesetz hier keine Anwendung finde und dieser Fall eine reine Gefahrenabwehr sei. Die SPD-Fraktion macht den Vorschlag, die Überbauung zu erweitern und den Radweg zu verschwenken. Eine Konsequenz daraus wäre der Wegfall von Parkplätzen. Die Grüne-Fraktion sieht das ähnlich und ist für eine Verschwenkung. Die FDP-Fraktion sagt, dass Radfahrende nicht gefährdet werden dürften. Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. |
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