Auszug - Der Standort „Osteweg 63“ ist ungeeignet für die Errichtung von Modularen Unterkünften
Die FDP-Fraktion erfragt das aktuelle Vorgehen des Bezirksamtes. BzStR’in Schellenberg führt zunächst aus, dass das Finden von zur Verfügung stehenden Grundstücken, eine gesamtbezirkliche Aufgabe ist. Hierzu habe BzBm’in Richter-Kotowski des Öfteren um Nennung von freien Flächen gebeten. Man suche derzeit intensiv nach Grundstücken und habe schon Alternativgrundstücke benannt, die derzeit geprüft werden. Die FDP-Fraktion zeigt sich erstaunt darüber, dass das Bezirksamt von Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Bezirksverordneten verlangt, Grundstücke, die in Frage kommen, zu benennen. Nach Auffassung der FDP-Fraktion, sei dies die Aufgabe des Amtes und nicht von beispielsweise ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten. Ferner bemängelt sie, dass die Kriterien, nach welchen Grundstücke gesucht werden sollen, nicht offengelegt werden. BzStR’in Schellenberg zeigt sich überrascht, ob der Äußerungen. Sie gibt zur Kenntnis, dass nicht der Bezirk die Modularen Unterkünfte baut und auch nicht die Standorte selbiger aussucht, sondern die Senatsverwaltung. Dort wurde der Bezirk gescannt und man kam auf eine Anzahl von Flächen, die frei sind. Mit diesen Flächen trat man dann an den Bezirk heran, welcher wiederum die meisten für nicht sinnvoll erachtete. Der Bezirk ist aufgerufen, Flächen zu nennen, auf denen Modulare Unterkünfte gebaut werden könnten. Dies sei die einzige Aufgabe des Bezirkes. Deshalb könne das Bezirksamt keine Kriterien, nach denen die Auswahl stattfindet, nennen. Die Grüne-Fraktionen stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte. Die SPD-Fraktion äußert Gegenrede. Der Vorsitzende schlägt vor, die noch zwei offenen Wortmeldungen abzuarbeiten und dann die Aussprache zu beenden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion, sollte jeder Bezirk seiner Verantwortung gerecht werden. In Steglitz-Zehlendorf sind Flüchtlinge im Gegensatz zu anderen Bezirken deutlich unterrepräsentiert. Ferner stellt die SPD-Fraktion fest, dass der Ausschuss für den vorliegenden Antrag nicht zuständig ist, weshalb sie den Geschäftsordnungsantrag stellt, sich für nicht zuständig zu erklären. Die Grüne-Fraktion entgegnet, mit diesem Antrag werde der Schulstandort verbunden, deshalb mache es Sinn den Antrag in diesem Ausschuss zu behandeln, auch wenn zu der Thematik bereits in der BVV alles gesagt worden ist und ein Beschluss für die Erhaltung des vorgesehenen Schulstandortes gefasst wurde. Der Antrag wird von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. |
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