Auszug - Shisha-Bars  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.9
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0746/V Shisha-Bars
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:479/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert, Trülzsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion fragt aufgrund eines Artikels in der Morgenpost, ob es im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Probleme mit Shisha-Bars geben würde, wie sie in dem Artikel beschrieben werden. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt dazu, dass es sich bei Shisha-Bars um genehmigungsfreie Gaststätten handele. Eine Genehmigungspflicht bestehe bei Gaststätten nur, wenn dort ein Alkoholausschank erfolge. Sofern Shisha-Bars auch Alkohol anbieten, unterlägen sie dem Gaststättengesetz und denselben Beschränkungen des Nichtraucherschutzgesetzes, wie andere Gaststätten, mit der Folge, dass die Shishas nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden dürfen. Aus diesem Grund werde in Shisha-Bars in der Regel kein Alkohol angeboten. Ebenso, wie zu Rauchergaststätten und Raucherräumen in Gaststätten haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Shisha-Bars, weshalb die Argumentation mit dem Jugendschutz nicht nachvollzogen werden könne. Eine Erlaubnispflicht für Shisha-Bars bedürfe einer gesetzlichen Regelung, für die das Amt keine Notwendigkeit sehe. nftig werde das Ordnungsamt alle Gewerbemeldungen, bei denen der Verdacht bestehe, dass eine Umnutzung der ume erfolgt sei, an die Bau- und Wohnungsaufsicht weiterleiten. Herr Warschkow (stellv. Leiter des Ordnungsamtes) sagt zusätzlich zur Stellungnahme von Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki, dass Shisha-Bars genehmigungsfrei seien, es müsse nur ein Gewerbe angemeldet werden. Die Betreiber hätten jedoch eine Lüftung durch ein Fachunternehmen einbauen und abnehmen zu lassen, sowie der Bau- und Wohnungsaufsicht ein lüftungstechnisches Gutachten vorzulegen, so dass die Bau- und Wohnungsaufsicht über die erforderlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Gesundheitsschutzes verfüge. Die Grüne-Fraktion fragt, ob es sinnvoll sei Shisha-Bars genehmigen zu lassen. Herr Warschkow erwidert darauf, dass dafür kein Bedarf gesehen werde. Die FDP-Fraktion sieht das ebenso.

 

Der Antrag wird mit 0 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

 
 

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