Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Bezirksstadtrat Karnetzki berichtet wie folgt:

 

Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde in das Straßen- und Grünflächenamt

Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde vom Ordnungsamt in das Straßen- und Grünflächenamt sei Hauptteil der Verordnung zur Änderung der Ämterstruktur. Diese Rechtsverordnung des Senats sei zum 01. Mai 2018 in Kraft getreten. Das Bezirksamt sei offiziell durch Schreiben der Senatsverwaltung r Inneres vom 18. April 2018 darüber informiert worden. Formal sei jetzt die Straßenverkehrsbehörde nicht mehr Teil des Ordnungsamtes, sondern Teil des Straßen- und Grünflächenamtes. Das Bezirksamt habe sich in der 17. Woche damit befasst. Beschlossen wurde, dass die Bezirksbürgermeisterin in einem Brief an den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung den Vorschlag mache, einen neuen Ausschuss für Verkehr und Tiefbau einzurichten.

 

Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Zum 21. April 2018 ist das veränderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft getreten. Das Abgeordnetenhaus habe noch kurz vorher noch teilweise sehr wesentliche Veränderungen im Entwurf vorgenommen, dadurch sei für die Verwaltung der Umgang mit den Änderungen im Gesetz nicht so einfach, da die Änderungen für die Verwaltung noch nicht komplett ersichtlich seien. Der Bezirk benötige die noch ausstehenden Änderungen der Zweckentfremdungsverbots-Verordnung und der Ausführungsvorschriften. Kurz vor Inkrafttreten habe das Abgeordnetenhaus die generelle Aussage Befreiung von Trägerwohnungen aus der Zweckentfremdung herausgenommen. Die sind nach wie vor Teil der Zweckentfremdung, die genehmigt werden muss. Es habe dafür eine Verordnungsermächtigung eingeführt. Sie solle zur Erleichterung für die Genehmigung bei besonders schwerwiegenden öffentlichen Interessen dienen. Das Amt habe die Hoffnung, dass die Verordnungsermächtigung möglichst schnell in Kraft trete, damit das Amt seine laufenden Verfahren anpassen könne.

Herr Kronhagel fragt, ob jetzt bei neuen Anträgen eine Bearbeitung erst dann erfolgen könne, wenn die Verordnungsermächtigung vorläge, oder wie werde mit den Anträgen umgegangen. Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass die Problematik von Erteilung der Genehmigungen darin läge, ein öffentliches Interesse anzunehmen, aber nur unter der Bedingung, dass nachgewiesen werde, dass für diesen Zweck keine anderen geeigneten Räume zur Verfügung stünden. Am Nachweis für diese zweite gesetzliche Voraussetzung mangele es meistens. Es bestehe die Hoffnung, dass diese Problematik in der Rechtsverordnung besser geregelt werden könne, dasrde den Vorgang für das Amt und den Antragsteller erleichtern.

 

Ordnungsamt Online

Seit Freischaltung (03. April 2018) hat das Ordnungsamt 1.017 Fälle von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet.

 

Illegale Plakatierung Dahlemer Weg

Es sollen illegale Plakatierungen im Dahlemer Weg (Nähe Flüchtlingsunterkunft) stattfinden. Die Zuständigkeit liege beim Straßen- und Grünflächenamt. Der Außendienst des Ordnungsamtes wurde gebeten, die Situation vor Ort zu überprüfen und einen Sachstand zu melden.

 
 

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