Auszug - Milieuschutz - Aufwertung und Verdrängung in Steglitz-Zehlendorf  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Noack vom Bezirksamt erläutert anhand einer Präsentation ausführlich, die detaillierten Ergebnisse des aktuell durchgeführten „Grobscreenings Aufwertung und Verdrängung“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Herr Noack erörtert insbesondere, dass aufgrund der Erfahrungen anderer Bezirke eine Mietsicherheit für Bewohner durch das Erstellen einer Milieuschutzsatzung nicht gegeben ist. Weiterhin wird das Verfahren des Operationalisierens der Untersuchung aller 41 Planungsräume in Steglitz-Zehlendorf erläutert und die daraufhin abgeleiteten 4 Aufmerksamkeitsstufen (Keine, Durchschnitt, Aufmerksamkeit, Hohe Aufmerksamkeit) anhand von je 4 baulichen und sozialstrukturellen Teilindikatoren erklärt, die eine Klassifizierung der Ergebnisse des Grobscreenings ermöglichen. Eine hohe Aufmerksamkeit ist demnach ein Indikator für mögliche  Veränderungen innerhalb eines Planungsraums in Bezug auf die betrachteten Teilindikatoren. In der Gesamtdarstellung ist damit feststellbar, in welchen Planungsräumen bauliche bzw. sozialstrukturelle Veränderungen vorhanden sind. Das wesentliche Ergebnis ist, dass im Gegensatz zum letzten Screening aus dem Jahr 2015 die Zahl der Aufmerksamkeiten zurückgegangen ist und im Vergleich nur einige hohe Aufmerksamkeiten bestehen. Die Planungsräume Botanischer Garten“ sowie „Berlepschstraße“ haben die meisten Aufmerksamkeiten, der Planungsraum Botanischer Garten ist der einzige Planungsraum im Gesamtindex „Soziale Ungleichheit“ mit negativer Dynamik. Alle anderen Planungsräume in Steglitz-Zehlendorf weisen eine stabile Dynamik auf. Eine Detailanalyse des Planungsraums „Botanischer Garten“ ergab, dass sich die Werte eher am unteren Ende der jeweiligen Stufungen befinden und nie die höchsten Werte in Steglitz-Zehlendorf darstellen. Daraus folgt, dass auch dieser Planungsraum bzw. Teile davon keine belastbaren Anhaltspunkte für weitere Voruntersuchungen zeigt/zeigen. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt Herr Noack, dass es derzeit unmöglich ist, eine rechtssichere Mileuschutzsatzung in Berlin Steglitz-Zehlendorf zu erlassen. Es wird sich im Plenum darauf geeinigt, dass die gesamte Präsentation als Anlage dem vorliegenden Protokoll zur besseren Nachvollziehbarkeit sowie zum Vergleich zu zukünftigen Grobscreenings, deren Durchführung durch Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski zugesagt, beigefügt wird und bis zur nächsten Sitzung der Antrag der SPD-Fraktion siehe TOP 3.3 vertagt ist. Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski teilt mit, dass die Ergebnisse aus der Präsentation mit entsprechenden Erläuterungen im Internet veröffentlicht werden.

 
 

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