Auszug - Einwohnerfragestunde
Herr J. weist darauf hin, dass gemäß des „Tulpenschildes“ in den öffentlichen gewidmeten Grünanlagen im Bezirk SZ Radfahrverbot besteht. Im Heinrich-Laehr-Park sind ferner zwei Wege explizit als Radwege ausgewiesen. Im Widerspruch dazu steht ein Schild, das sich am Parkeingang in der Straße „Am Birkenknick“ befindet und demzufolge Fußgänger und Radfahrer sich die Parkwege teilen. Er fragt nach, wie denn das Ordnungsamt bzw. die Polizei auf Grund dieser widersprüchlichen Beschilderung Ordnungswidrigkeiten gegen Radfahrende aufschreiben könnten. Grün FL Frau Osteresch teilt mit, dass es sich bei diesem fraglichen Schild um ein altes Schild handeln muss. Sie wird das Pflegerevier bitten, dieses Schild abzumontieren. Grundsätzlich sei auf zwei Wegen im Heinrich-Laehr-Park das Radfahren erlaubt, wobei Fußgänger stets Vorrang haben. |
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