Auszug - Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016
Der Ausschussvorsitzende verweist auf das zuvor per Mail zugegangene Schreiben von SenFin vom 04.04.2017 zur Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016.
Zu den Eckpunkten führt BzBm’in Richter-Kotowski aus, dass es im Bereich „Hilfen zum Lebensunterhalt“ (HzE) Veränderungen gab, da aufgrund berlinweiter Berechnungsfehler dem Bezirk 600.000 € zu wenig zugewiesen wurden. Dieser Betrag wird durch die Erhöhung des Bezirksplafonds ausgeglichen. Im Bereich „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (HbL) ist bei den Transferprodukten der Eingliederungshilfe durch den Steuerungsdienst ein Widerspruch in der Berechnung aufgefallen. Für den Bezirk entsteht dadurch eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,2 Mio. €, berlinweit macht das ca. 11 Mio. € aus. Zur Anlage 1 des o.g. Schreibens erläutert BzBm’in Richter-Kotowski das vorläufige Jahresergebnis 2016, wonach der Bezirk vor Basiskorrektur mit 1.761 Mio. € abschließt. Nach Basiskorrektur beträgt das vorläufige Jahresergebnis 3.866 Mio. €, welches nach 2018 vorgetragen wird.
Zur Nachfrage der SPD-Fraktion erläutert das Amt, dass der Bezirk, im Gegensatz zu anderen Bezirken, bisher keine investiven Mittel für die bauliche Unterhaltung verwendet habe. Dies wäre auch nur mit Mitteln der pauschalen investiven Zuweisung möglich. Stattdessen fließen die für investive Maßnahmen verplanten investiven Mittel, die bis zum Jahresende nicht verausgabt wurden, in den Jahresabschluss und den Übertrag für das übernächste Jahr ein und könnten dann theoretisch konsumtiv oder investiv verwendet werden. Im Bezirk ist es jedoch üblich, nicht verausgabte investive Mittel aus der pauschalen Zuweisung maßnahmenscharf der Rücklage Pauschale Zuweisung zuzuführen und in den Folgejahren für die entsprechenden Maßnahmen zu entnehmen. Bei der negativen Basiskorrektur Investitionen in Höhe von 1,5 Mio. € handelt es sich um nicht verausgabte Mittel der gezielten Zuweisung, die von SenFin vorerst abgezogen und später wieder zur Verfügung gestellt werden.
BzBm’in Richter-Kotowski appelliert, dass im Land Berlin eine Möglichkeit geschaffen werden müsse, dass die zusätzlich für die bauliche Unterhaltung der Schulen zur Verfügung gestellten Mittel nicht in das Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) integriert werden und somit der Jährlichkeit unterworfen sind. Vielmehr müsse die Übertragbarkeit der Mittel ermöglicht werden, um eine jährliche Neubeantragung zu vermeiden. |
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