Auszug - Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verweist auf das zuvor per Mail zugegangene Schreiben von SenFin vom 04.04.2017 zur Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016.

 

Zu den Eckpunkten hrt BzBmin Richter-Kotowski aus, dass es im Bereich Hilfen zum Lebensunterhalt (HzE) Veränderungen gab, da aufgrund berlinweiter Berechnungsfehler dem Bezirk 600.000 € zu wenig zugewiesen wurden. Dieser Betrag wird durch die Erhöhung des Bezirksplafonds ausgeglichen. Im Bereich Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) ist bei den Transferprodukten der Eingliederungshilfe durch den Steuerungsdienst ein Widerspruch in der Berechnung aufgefallen. Für den Bezirk entsteht dadurch eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,2 Mio. €, berlinweit macht das ca. 11 Mio. € aus. Zur Anlage 1 des o.g. Schreibens erläutert BzBmin Richter-Kotowski das vorläufige Jahresergebnis 2016, wonach der Bezirk vor Basiskorrektur mit 1.761 Mio. € abschließt. Nach Basiskorrektur beträgt das vorläufige Jahresergebnis 3.866 Mio. €, welches nach 2018 vorgetragen wird.

 

Zur Nachfrage der SPD-Fraktion erläutert das Amt, dass der Bezirk, im Gegensatz zu anderen Bezirken, bisher keine investiven Mittel für die bauliche Unterhaltung verwendet habe. Dies wäre auch nur mit Mitteln der pauschalen investiven Zuweisung möglich. Stattdessen fließen die r investive Maßnahmen verplanten investiven Mittel, die bis zum Jahresende nicht verausgabt wurden, in den Jahresabschluss und den Übertragr das übernächste Jahr ein und nnten dann theoretisch konsumtiv oder investiv verwendet werden. Im Bezirk ist es jedoch üblich, nicht verausgabte investive Mittel aus der pauschalen Zuweisung maßnahmenscharf der Rücklage Pauschale Zuweisung zuzuhren und in den Folgejahrenr die entsprechenden Maßnahmen zu entnehmen. Bei der negativen Basiskorrektur Investitionen in Höhe von 1,5 Mio. handelt es sich um nicht verausgabte Mittel der gezielten Zuweisung, die von SenFin vorerst abgezogen und später wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

BzBmin Richter-Kotowski appelliert, dass im Land Berlin eine Möglichkeit geschaffen werden müsse, dass die zusätzlich r die bauliche Unterhaltung der Schulen zur Verfügung gestellten Mittel nicht in das Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) integriert werden und somit der Jährlichkeit unterworfen sind. Vielmehr müsse die Übertragbarkeit der Mittel ermöglicht werden, um eine hrliche Neubeantragung zu vermeiden.

 
 

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