Auszug - Blindflug des Ordnungsamtes beenden – Statistik über Bürger_innenbeschwerden und verhängte Bußgelder einführen!  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 03.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0152/V Blindflug des Ordnungsamtes beenden – Statistik über Bürger_innenbeschwerden und verhängte Bußgelder einführen!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:103/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader, Gruner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Linksfraktion erläutert ihren Änderungsantrag vom 13.04.2017.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass auch durch den Änderungsantrag nicht klarer geworden sei, was mit den Statistiken dargestellt werden solle. Es gebe zu viele unterschiedliche Tatbestände zu Bußgeldverfahren und Beschwerden, so dass eine Statistik keine Aussagekraft haben könne. Die Bußgeldverfahren in Verkehrsangelegenheiten würden zudem nicht im Ordnungsamt, sondern von der Bußgeldstelle der Polizei weitergeführt. Der Leiter des Ordnungsamtes Herr Voigt ergänzt, dass z. B. wünschenswerte Verfahren wegen Hundekot kaum durchgeführt werden könnten, weil die Halter/innen schwer zu fassen bzw. zu ermitteln seien. Einsätze gegen freilaufende Hunde in Grünanlagen seien nur schwerpunktartig an wechselnden Orten möglich. Eine Statistik würde hier kein reales Bild der Arbeit des Ordnungsamtes zeigen. Vorhandene Statistiken z. B. über die Bußgelder in Verkehrssachen könnten jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Die GRÜNE-Fraktion lehne den Antrag ab, weil sie keinen Mehrwert in weiteren Statistiken sehe. Die Arbeitskraft dafür fehle für konkrete Einsätze. Die CDU-Fraktion lehne den Antrag aus den gleichen Gründen ab. Die AfD- und die FDP-Fraktion lehnen den Antrag ab, da Statistiken erfahrungsgemäß nicht zu Verbesserungen führten.

Der Antrag wird mit 1 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 
 

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