Auszug - Schutz der Totenruhe
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Grün FL Frau Osteresch stimmt zu, dass Friedhöfe die Orte sind, an denen Trauernde die Möglichkeit haben, von ihren Verstorbenen Abschied zu nehmen und ihrer zu gedenkenGrün FL Frau Osteresch stimmt zu, dass Friedhöfe die Orte sind, an denen Trauernde die Möglichkeit haben, von ihren Verstorbenen Abschied zu nehmen und ihrer zu gedenken. Damit die Nutzungsberechtigten in den Zeiten des Laubfalls ungehindert zu ihren Grabstätten gelangen können, ist der Fachbereich Grünflächen verpflichtet, die Wege in einem entsprechend unfallfreien Zustand zu halten. Dazu gehört auch, dass das Laub entfernt wird, bevor die Friedhofsbesucher auf diesen Wegen ausrutschen können. Leider sind alle Geräte laut. Aber das manuelle Harken der Blätter bindet die dreifache Menge an Kräften im Vergleich zu Laubbläsern oder –saugern. BV Herr Henning wendet ein, dass Laub Harken durchaus gesund sei und Friedhöfe nun mal besonders vor Lärm schützenswerte Orte darstellten. BV Frau Sitter-Pozin regt an, dass vielleicht die Flächen zwischen den Gräbern von Hand und nur die zusammenhängenden größeren Flächen maschinell bearbeitet werden könnten. GrünFL Frau Osteresch teilt mit, dass die Laubbläser nur auf den Wegen im Einsatz seien. BV Herr Lüders ergänzt, dass es sich hier ja vorrangig um Gefahrenabwehr handelt. Der Antrag wird vertagt.
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