Auszug - Neuer TOP 5.3: a) Verfahrensarten der Bebauungspläne b) Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass das Amt in der heutigen Sitzung die Vorstellung der verschiedenen Bebauungsplanverfahren mit ihrem jeweiligen Prüfungsumfang durchführen möchte, die es in der 34

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass das Amt in der heutigen Sitzung die Vorstellung der verschiedenen Bebauungsplanverfahren mit ihrem jeweiligen Prüfungsumfang durchführen möchte, die es in der 34. Sitzung vom 07.10.2014 angeboten hatte (dort: TOP 8.1.). Außerdem möchte es über das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung informieren. Der Ausschuss stimmt dem Angebot des Amtes zu; hierzu wird die Tagesordnung um den neuen TOP 5.3 erweitert.

Stapl 2  Herr Leitner stellt die beiden Punkte anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Da diese in einer zusammengefassten Fassung dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, wird im Folgenden nur auf die einzelnen Folien verwiesen. Die von Herrn Leitner erläuterten Anwendungsvoraussetzungen, Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Verfahren sind den Informationskästen auf den einzelnen Blättern zu entnehmen.

1. Verfahrensarten von Bebauungsplänen im Vergleich

Ausgehend vom Normalverfahren, das vom Amt in die Wege geleitet wird und mit dem auch die BVV in den meisten Fällen befasst ist (vgl. Anlage 3, Blatt 1), erläutert Herr Leitner

        das von einem Vorhabensträger initiierte Verfahren bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Blatt 2),

        das Vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB“, bei dem die frühzeitigen Beteiligungsphase ausgelassen werden kann (s. Blatt 3: die hellen Kästen in der Abfolge),

        das Beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB, bei dem bereits beim Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht werden muss, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird bzw. wo man sich über die Planung informieren kann (Blatt 4)

        und den Ablauf eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahreneine, wie der Name sagt, Mischform aus den entsprechenden genannten Verfahren (Blatt 5).

Herr Leitner weist speziell darauf hin, dass auch beim Vereinfachten bzw. Beschleunigten Verfahren die Umweltbelange in jedem Fall untersucht werden, selbst wenn das Ergebnis etwas irritierend als „Bekanntmachung ohne Umweltprüfung“ veröffentlicht wird. Hier sei lediglich auf den Umweltbericht verzichtet worden.

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Einsparungen, die durch das vereinfachte bzw. beschleunigte Verfahren möglich sind. Stadt L  Frau Lappe erklärt, dass Zeit in der Regel kaum gespart werde, da z.B. die Umweltbelange in jedem Fall erhoben werden. Bei den vom Investor bezahlten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren sind Einsparungen zwischen 30.000 und 50.000 Euro möglich.

2. Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Erst seit diesem Jahr gibt es das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung, das mit in die Bebauungsplanverfahren hineinwirken kann. Mit diesem Modell werden die Regelungen für städtebauliche Verträge im Rahmen von Bebauungsplanverfahren in der Stadt auf eine einheitliche Grundlage gestellt, die den Bezirksämtern in Form eines Leitfadens zur Verfügung gestellt werden. (Hinweis zum Protokoll: Da der mündliche Vortrag von Herrn Leitner mit dem Inhalt seines Powerpoint-Vortrags identisch ist, wird er hier nicht protokolliert, sondern es wird pauschal auf den als Anlage 4 beigefügten Vortrag verwiesen.)

Im Anschluss an die Präsentation erörtern und hinterfragen die Mitglieder des Ausschusses einzelne Punkte des Modells. Herr Leitner weist darauf hin, dass auch in der Fachwelt die Diskussion über die komplexen Regelungen des Modells gerade erst begonnen hat. Aufgrund dieser Komplexität, so erklärt der Ausschussvorsitzende, könne und sollte das Thema vom Ausschuss jetzt nicht vertieft behandelt werden. Vielmehr solle man abwarten, bis es im Bezirk einen Fall gibt, bei dem das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zum Tragen kommt.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 3 - B-Plan-Verfahren im Vergleich (97 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 4 - Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung (1333 KB)    
 
 

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