Auszug - Sanierung Landgut Eule
BzStR Schmidt berichtet, das Amt habe nunmehr die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer des Grundstücks Landgut Eule angeschrieben und sie aufgefordert, bis zum 22.12.2014 mitzuteilen, wie sie die dort objektiv erkennbaren Mängel abzustellen gedenken. Einer umfassenden Fotodokumentation sei zu entnehmen, dass diese Mängel keinesfalls nur auf das Dach beschränkt sind. Der Ausschussvorsitzende erklärt, er werde das Thema in der Februar-Sitzung des Ausschusses erneut auf die Tagesordnung setzen. Er bittet das Amt zu prüfen, ob der Voreigentümer ggf. mit in Haftung genommen werden kann. |
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