Auszug - Schonung der Eiche in der Gartenstraße  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 4.17
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 30.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1031/IV Schonung der Eiche in der Gartenstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Henning 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erklärt, dass im bezeichneten Teilabschnitt der Gartenstraße auf der Westseite angeordnetes halbseitiges Gehwegparken nach Z 315-56/-58/-57 StVO bestehe

BzStR Karnetzki erklärt, dass im bezeichneten Teilabschnitt der Gartenstraße auf der Westseite angeordnetes halbseitiges Gehwegparken nach Z 315-56/-58/-57 StVO bestehe. Zum Schutz des Straßenbaumes und zur Gewährleistung eines sicheren und geordneten Fußgängerverkehrs - es bestehe eine erhebliche Profileinschränkung des Gehweges durch die Eiche - sei das Gehwegparken zwischen der Parkhauszufahrt des Grundstücks Nr. 17 und dem Grundstück Gartenstraße 18 auf einer Länge von 12 Metern mittels straßenverkehrsbehördlicher Anordnung vom 15.8.2014 aufgehoben worden. Die Anordnung sei durch den Fachbereich Tiefbau bereits am 15.9.2014 umgesetzt worden. Aktuell parkten dort die Fahrzeuge im Bereich der 6m breiten Fahrbahn gemäß § 12 Absatz 4 StVO am westlichen Fahrbahnrand, am gegenüberliegenden Fahrbahnrand bestehe seit jeher eingeschränktes Haltverbot (Z 286 StVO). Zusätzlich würden durch das Straßen- und Grünflächenamt zwei Poller im Abstand von 25 cm vom Bordstein eingebaut werden, um ein Beparken dieses Bereichs zu verhindern.

Der Antrag wird vertagt, um zu klären, ob der Antrag durch Amtshandeln erledigt wurde.

 
 

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