Auszug - Rückübertragung des Spielplatzgrundstücks Osteweg durch den Senat (BVV-Beschluss Nr. 563)
BzBm Kopp erklärt, er habe um die Aufnahme dieses TOPs in die Tagesordnung gebeten, um eine Rückmeldung der BVV zur bisherigen Abarbeitung ihres Beschlusses Nr. 563 vom 19.03.2014 zu bekommen. Dieser lautet: „Das Bezirksamt wird gebeten, das im B-Plan als Fläche für u. a. Spielplatz ausgewiesene Grundstück am Osteweg, neben KiTas und Phorms-Schule, vom Senat rückübertragen zu lassen.“ Die Senatsverwaltung für Finanzen habe drei Voraussetzungen für eine solche Rückübertragung genannt. So seien 1.) ein dringender Fachbedarf und 2.) die Unabdingbarkeit der Realisierung des Projekts auf genau diesem Grundstück nachzuweisen. Zudem kämen zu den Kosten für die geplante Baumaßnahme noch die Kosten für die Rückübertragung des Grundstücks hinzu, für das ein Verkehrswert von 274.000 Euro ermittelt wurde. Um dieses Geld zu sparen, so regt BzBm Kopp an, könnte der Spielplatz an anderer Stelle errichtet werden. BzStR’in Markl-Vieto stimmt dem zu und erklärt, man sollte stattdessen prüfen, ob auf einem Teil des in der Nähe des Ostewegs gelegenen Platzes der US-Brigade ein Spielplatz angelegt werden kann. Der Ausschussvorsitzende stellt die zustimmende Kenntnisnahme dieses Vorschlags durch den Ausschuss fest. |
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