Auszug - Parks Range I Randbebauung des Geländes „Lichterfelde-Süd“ begrenzen   

 
 
28. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0831/IV Parks Range I
Randbebauung des Geländes „Lichterfelde-Süd“ begrenzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Semler 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung von Ausschüssen
 
Wortprotokoll

Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN erklären zu den folgenden zur Beratung anstehenden Drucksachen Nr

Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN erklären zu den folgenden zur Beratung anstehenden Drucksachen Nr. 831/IV (Parks Range I), 834/IV (Parks Range IV), 835/IV (Parks Range V), 836/IV (Parks Range VI), 837/IV (Parks Range VII), 838/IV (Parks Range VIII) und 839/IV (Parks Range IX): Seitens des Investors liege noch keine konkrete Planung zur Bebauung des Parks-Range-Areals in Lichterfelde Süd vor. Daher solle er derzeit noch nicht durch BVV-Beschlüsse gebunden werden, sondern zunächst die Möglichkeit haben, seine Planung voranzutreiben. Wenn diese vorliegt, könne der Bezirk diese bewerten und mit eigenen Wünschen und Beschlüssen verändern. Die Planung von vorneherein einzuengen, sei dagegen nicht empfehlenswert. Daher erscheinen die Forderungen der SPD-Fraktion im Augenblick noch überzogen und die Anträge Parks Range I bis IX überflüssig.

Dies bedeute nicht, dass einzelne Forderungen der SPD-Fraktion nicht später sinnvoll erscheinen könnten und ggf. aufgegriffen würden. Nur sei eine solche Bewertung der Anträge erst möglich, wenn der Investor seine eigene Planung vorgelegt habe. Bis dahin sollten die Anträge jedoch beiseite gelegt und erst danach erneut behandelt und auf ihre Verwendbarkeit geprüft würden.

Daher, so erklärt die die CDU- Fraktion, beantrage sie auch im Namen der Fraktion GRÜNE entsprechend § 34 (1) der Geschäftsordnung den Übergang zur Tagesordnung. Ihre bisherigen Ausführungen seien als Rede für diesen Antrag zur Geschäftsordnung zu werten. § 34 (1) lautet: „Anträge auf Übergang zur Tagesordnung können jederzeit bis zur Abstimmung gestellt werden. Sie bedürfen keiner Unterstützung. Wird widersprochen, so sind vor der Abstimmung ein Redner für und ein Redner gegen den Antrag zu hören.“

Auf Bitten der SPD-Fraktion wird die Sitzung von 17.25 bis 17.30 Uhr unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung widerspricht die SPD-Fraktion dem Antrag auf Übergang zur Geschäftsordnung und erklärt, dass bereits jetzt Wünsche des Bezirks in die Planung des Investors eingespeist werden sollten. Sie äußert die Befürchtung, dass ihre Anträge „bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag“ in einem Aktenordner verschwinden könnten.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

Der Ausschuss geht zur Tagesordnung über.

 
 

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