Auszug - Einwohnerfragestunde
BzStR Schmidt beantwortet entsprechende Fragen von Frau Schramm wie folgt: Auf dem Grundstück Löhleinstraße / Ecke Kehler Weg hat keine Überbauung stattgefunden, da die GRZ von 0,3 und die GFZ von 0,4 eingehalten wurden. Das vormals der Technischen Universität Berlin gehörende Grundstück war von dieser verkauft, in fünf Teile geteilt und von fünf Bauherren unterschiedlich bebaut worden. BzStR Schmidt erklärt, es sei objektiv nicht zu beantworten, ob die entstandenen Gebäude gelungen seien. Dass bis vor kurzem vermehrt Baumfällungen auf Baugrundstücken festzustellen waren, liege vor allem daran, dass Bäume während der Vegetationsperiode, d.h. in der Zeit vom 1. März bis 30. September, nicht gefällt werden dürfen. Die Befürchtung von Frau Schramm, dass Steglitz-Zehlendorf sein grünes Image verlieren könnte, könne er nicht teilen, da der Bezirk möglichst viele Straßenbäume nachpflanze und jeder Antrag auf Baumfällungen auf privaten Grundstücken genau geprüft werde. Da die Landesbauordnung dies zulasse, könne der Bezirk nicht verhindern, dass auf privaten Grundstücken Garagen gebaut werden statt der von Frau Schramm bevorzugten berankten Carports. |
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