Auszug - Barrierefreies Internet
BV Lüders berichtet, das es ein Bundes- und Landesgesetz gibt, in dem den Behörden verpflichtend auferlegt wird, die Informationen im Internet barrierefrei darzustellen. Diese Forderung ist aus dem Jahr 2004. Heute gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten zur Nutzung. Für Behinderte könnten die Seiten einfacher lesbar sein. Die Umstellung wird ein Prozess sein, der sich über Jahre hinweg erstreckt. Die Behindertenbeauftragte, Frau Beese, teilt hierzu mit, dass das Problem bekannt ist. Derzeit ist der Internetauftritt des Bezirksamtes unter Berlin.de weitgehend barrierefrei. Die Grundlage bildet die derzeitige Verwaltungsvorschrift zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik. Im letzten Jahr hat die Senatsverwaltung eine Abfrage hierzu in allen Bezirken durchgeführt. Die Senatsverwaltung ist dabei, diese Vorschrift zu überarbeiten. Die Umfrage in allen Bezirken ergab, das eine Finanzierung von rd. 100.000 € für die Umsetzung erforderlich wären. BzBm gibt weiter zu bedenken, dass das Bezirksamt über 15 verschiedene Stellen hat, die über einen eigenen Internetauftritt verfügen, wie z.B. die Volkshochschule, das Umweltamt und die 60 Schulen. Dort hat das Bezirksamt keinen Einfluss auf die Gestaltung, so dass damit auch zusätzliche Kosten verbunden sind. Herr Kopp hat diese anfallenden Kosten schätzen lassen; sie würden sich auf ca. 140.400 € belaufen. Da bei den Fraktionen noch Gesprächsbedarf besteht, wird auf Wunsch der CDU- und der Grünen-Fraktion der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. |
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