Auszug - Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 17.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0358/IV Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:330
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Boroviczény, Lüders 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Bezirksstadträtin Richter-Kotowski gibt zur Kenntnis, dass es zu dem Thema eine Drucksache des Abgeordnetenhauses (Kleine Anfrage Nr

Frau Bezirksstadträtin Richter-Kotowski gibt zur Kenntnis, dass es zu dem Thema eine Drucksache des Abgeordnetenhauses (Kleine Anfrage Nr. 11043) aus dieser Legislaturperiode gibt. Darin wird genau dieselbe Frage gestellt um damit die demokratische Legitimation der Seniorenvertretung zu erhöhen. Neben dem Fehlen von Briefwahlmöglichkeiten (Briefwahl ist nur möglich, wenn es gesetzlich verankert ist) ist dies einer der Hauptkritikpunkte des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes, auch schon in der Vergangenheit. Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen die wichtigsten politischen Mitwirkungsakte der Berliner Bürgerinnen und Bürger seien und man mit einer solchen gewünschten Wahlverbindung der Bedeutung der allgemeinen Wahlen nicht gerecht werden würde.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass, anders als bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in den öffentlichen Versammlungen sich auf die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf einen Berufungsvorschlag beziehen, d. h. die Senioren werden dann vom Bezirksstadtrat berufen, so dass noch ein anderer Wahlakt dazwischen liegt. Die Durchführung ist außerordentlich schwierig, weil ein Teil der Bürger für diese Seniorenvertretungen nicht wahlberechtigt wäre, so dass vor Ort noch geprüft werden müsste, wer welche Wahlscheine bekommt. Das wäre sehr problematisch für die ehrenamtlich arbeitenden Wahlvorstände und kaum zu organisieren.

Die kleine Anfrage an das Abgeordnetenhaus ist hinreichend diskutiert und auch schon in anderen Bezirken entsprechend beschieden worden.

Zum Vorschlag der Briefwahl erklärt Herr Bezirksbürgermeister Kopp, dass dafür nicht nur das Seniorenmitwirkungsgesetz geändert werden müsste, sondern auch das Landeswahlgesetz.

Mit dem  Ziel, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, sind sich die Parteien einig.

Aufgrund des schwierigen Sachverhalts soll der Antrag in den Fraktionen noch einmal besprochen werden.

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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