Auszug - Verkehrsberuhigung in der Treitschkestraße umsetzen  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 2.15
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0418/IV Verkehrsberuhigung in der Treitschkestraße umsetzen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:289
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag. Der anwesende Bürger schildert die Situation aus seiner Sicht und teilt mit, dass nach seiner stichprobenartigen Zählung ca. 135-200 Kfz pro Tag die Treitschkestraße frequentieren würden. Dies liege einerseits am Parksuchverkehr und andererseits an der Werbung eines großen Händlers im Boulevard Berlin, der die Treitschkestraße als Parkmöglichkeit ausweisen würde. Er erklärt, das die im Antrag genannten Punkte a) – d) aus seiner Sicht wahrscheinlich nicht zur Entspannung der Situation führen würden. Er plädiere daher für Punkt e).

BzStR Karnetzki weist daraufhin, dass die Situation vor Ort dem Ordnungsamt bekannt sei. Insgesamt sei die bauliche Kennzeichnung nicht sehr gelungen. Der Sackgassenteil der Treitschkestraße würde durch das OA intensiv überwacht. Auch von Seiten des Boulevard Berlin werde die Situation in der Treitschkestraße beobachtet und bei Bedarf das OA informiert. Nach den hier bekannten Beschwerden und den Beobachtungen der Außendienstkräfte bestehe das Problem hauptsächlich im Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen. Wegen des Parkens außerhalb gekennzeichneter Flächen wurden durch das OA im fraglichen Teil der Treitschkestraße im Jahr 2012 ca. 1.500 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.

Zu den einzelnen Vorschlägen führt BzStR Karnetzki aus:

a)      Größere Zeichen 325 würden nicht zur Lösung des Problems beitragen, da schon durch die besondere Pflasterung der Treitschkestraße (gelbliches Pflaster) klar erkennbar sei, dass es sich um einen besonderen Bereich handele und die vorhandenen Zeichen 325 gut erkennbar seien.

b)      Hinsichtlich der Bodenschwellen sei darauf hingewiesen, dass sie keine Wirkung im Hinblick auf das Problem des Parkens außerhalb gekennzeichneter Flächen erwarten lassen würden.

c)      Halteverbotsschilder könnten nicht aufgestellt werden, da nach § 39 Abs. 1 StVO Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürften, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor, da lediglich ein durch ein anders Verkehrszeichen bereits bestehendes Verbot wiederholt würde. Zudem sei zu erwarten, dass auch diese Halteverbotsschilder nicht beachtet würden. Im OA läge bereits eine Anwohnerbeschwerde vor, der Fotos beigefügt seien, aus denen ersichtlich sei, dass der gesamte Wendebereich und der Bereich gegenüber zugeparkt war, obwohl zu diesem Zeitpunkt gültige mobile Halteverbotsschilder aufgestellt waren.

d)      Hinweise auf das Parkhaus seien ausreichend vorhanden. Bei den Falschparkern in der Treitschkestraße handele es sich vermutlich eher um Personen, die das Parkhaus nicht benutzen und eher das Risiko eine Anzeige eingehen wollten.

e)      Parken sei im Sackgassenteil der Treitschkestraße Mo-Fr 9-20h, Sa 9-18h nur für Anwohner mit Parkausweis für die Zone 25 gestattet. Die Straße zu sperren und die Durchfahrt nur für Anwohner zu erlauben, sei nur schwer umsetzbar, da dies gesonderte Ausweise für die Anwohner erfordern würde und zudem die vorhandenen 17 Parkplätze für die Anwohner voraussichtlich nicht ausreichen würden.

Nach einer weiteren Beratung wird Einvernehmen erzielt, dass der Wegfall von 17 Parkplätzen für die Allgemeinheit verkraftbar sei, dass eine Lieferzone höchstens für die Anwohner, nicht jedoch für die Ladeninhaber im Boulevard Berlin oder Kunden derselben notwendige seien und dass daher die Intention sein müsse, die Treitschkestraße für den öffentlichen Verkehr zu sperren, um die Anwohner vor zu viel Verkehr und Lärm zu schützen. Der Antrag wird nach Beratung wie folgt geändert:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Treitschkestraße auf der Höhe des Harry-Breslau-Parks durch Prüfung folgender Maßnahmen zu einer wirklichen verkehrsberuhigten Straße zu machen:

a)      Die Hinweisschilder "Verkehrsberuhigte Straße" durch größere Schilder zu ersetzen.

b)      Auf der Fahrbahn einen Schriftzug aufzubringen.

c)      Halteverbotsschilder aufzustellen, obwohl das Parken nur auf den ausgezeichneten Stellen erlaubt ist.

d)      Den Betreiber vom "Boulevard Berlin" zu bitten, Hinweisschilder zu den Parkhäusern aufzustellen.

e)      Die Straße als Anwohnerstraße auszuweisen.

f)        Eine Schranke mit Chipsystem zu installieren.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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