Auszug - Rechte Symbole erkennen - Fortbildung der Ordnungsamtsmitarbeiter  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 2.5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0389/IV Rechte Symbole erkennen - Information für die Ordnungsamtsmitarbeiter
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:267
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag. BzStR Karnetzki weist daraufhin, dass nicht alle durch die rechte Szene genutzten teilweise implizite Symbole Straftaten darstellen würden. Die Anbringung der in der Drucksache genannten Symbole im öffentlichen Straßenland könne den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und/oder den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Je subtiler und schwerer erkennbar ein rechtes Symbol sei, desto unwahrscheinlicher sei, dass der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt sei. Der Straftatbestand der Straftatbestand der Volksverhetzung werde durch die bloße Verwendung von Symbolen in der Regel ebenfalls nicht erfüllt sein.

Da die Feststellung und Anzeige von Straftaten nicht originäre Aufgabe des Ordnungsamtes sei, erscheint es problematisch, nur den Außendienst des Ordnungsamtes besonders mit der Problematik rechter Symbole zu befassen. Wenn die BVV verstärkte Aktivitäten zu diesem Thema wünsche, wäre es zweckmäßig, alle Außendienstmitarbeiter des Bezirksamts entsprechend zu schulen. Der Außendienst des Ordnungsamtes sei personell nicht in der Lage Zusatzaufgaben zu übernehmen. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeute, dass das Ordnungsamt gezielt wegschaue. Vielmehr habe das Ordnungsamt im Zweifel die Polizei informiert.

Nach weiterer Beratung wird festgestellt, dass nicht nur die Polizei sondern sogar der Staatsschutz bei verfassungsfeindlicher Agitation zuständig sei, mitnichten jedoch das Ordnungsamt. Es besteht Einvernehmen, dass das Ordnungsamt als dasjenige Amt, welches sowohl Außendienstmitarbeiter habe als auch im ordnungsbehördlichen Rahmen tätig sei, am Ehesten in der Lage sei, ggf. verfassungsfeindliche Symbole zu erkennen und einer Verfolgung zu zuleiten. Es würde allerdings ein Rundschreiben oder ein Umlauf von Informationsmaterial in regelmäßigen Abständen ausreichen.

Nach weiterer Beratung wird der Antrag wie folgt geändert:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts in Hinblick auf rechtsextreme Symbole sowie Zeichen im Öffentlichen Straßenland zu sensibilisieren und kontinuierlich zu informieren.

Alle verbotenen Symbole und Zeichen sind zur Anzeige zu bringen.

Begründung: unverändert.“

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Rechte Symbole erkennen - Fortbildung der Ordnungsamtsmitarbeiter“ in „Rechte Symbole erkennen - Information für die Ordnungsamtsmitarbeiter“.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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