Auszug - Bebauungsplan 6-22 - Truman Plaza Beschluss über - den Bebauungsplan 6-22 (Truman Plaza) vom 5. April 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB Bln, sowie - die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-22 zur Entscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Nr.4 des Bezirksverwaltungsgesetzes  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 11.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0291/IV Bebauungsplan 6-22 - Truman Plaza
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:185
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Mit dem Hinweis, dass der sehr umfangreiche Bebauungsplan den Mitgliedern des Ausschusses erst so spät zugegangen sei, dass eine gründliche Erarbeitung des Inhalts nicht mehr möglich war, bitten die Fraktionen der SPD und der Piraten und die Vertagung de

Mit dem Hinweis, dass der sehr umfangreiche Bebauungsplan den Mitgliedern des Ausschusses erst so spät zugegangen sei, dass eine gründliche Erarbeitung des Inhalts nicht mehr möglich war, bitten die Fraktionen der SPD und der Piraten um eine Vertagung der Vorlage.

Die SPD-Fraktion nennt eine Reihe von für sie noch offenen Fragen, die von BzStR Schmidt wie folgt beantwortet werden: Dem Amt ist nichts Näheres zu dem beim OVG noch anhängigen Rechtsstreit bekannt. Auch nach der Auswertung der Bürgerbeteiligung seien zwar weitere Einwendungen von Bürgern bzgl. des vorgesehenen Einzelhandels eingegangen, doch seien darin keine neuen Argumente vorgetragen worden. Bezüglich der Fragen zu den Eigentumsverhältnissen beim Grünstreifen verweist BzStR Schmidt auf seine Antwort auf die Große Anfrage mit dem Betreff „Bauen ohne ’Grünstreifen-Grundstück’ an der Clayallee“ (Drs. Nr. 295/IV), die die SPD-Fraktion für die Sitzung der BVV am kommenden Mittwoch, dem 19.09.2012, gestellt hat. Er teilt mit, dass der Liegenschaftsfonds aufgefordert worden sei, das Grundstück zu vermarkten und nun seinerseits in einem Schreiben vom Vortag das Amt gebeten habe, den Wert des Grundstücks zu ermitteln.

Die SPD-Fraktion weist auf den ersten Satz auf S. 31 der Begründung zum Bebauungsplan hin, dem zu entnehmen sei, dass in den Gebäuden des Mischgebietes „die Erdgeschosszone überwiegend den gewerblichen Nutzungen vorbehalten“ sein soll. Gleichzeitig wird im zweiten Satz „festgesetzt, dass Wohnungen im ersten Vollgeschoss nur ausnahmsweise zulässig sind.“ Herr Neuendorf von der Stofanel Investment AG erläutert, dass für dieses erste Geschoss zwar ebenfalls eine gewerbliche Nutzung gewünscht sei (z.B. Büros), doch seien dies keine Verkaufsflächen. Gemeinhin werde in einem Mischgebiet zwischen Wohn- und gewerblicher Nutzung ein Verhältnis von 50 : 50 angestrebt.

Die Fraktion GRÜNE erklärt, sie habe in der Vorlage keine neuen Argumente bezüglich eines möglichen Kaufkraftabflusses entdeckt. Daher sei für sie eine Vertagung nicht nötig. Sie erkundigt sich, was es mit dem in der Vorlage genannten Solitär im Mischgebiet auf sich hat. Herr Neuendorf erläutert, seitens des Stadtplanungsamtes sei an dieser Stelle keine Riegel-, sondern eine aufgelöste Solitärbebauung vorgesehen.

Die Piratenfraktion merkt an, dass auf dem Gelände noch keine Wohnungsbauaktivitäten zu erkennen seien. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass sich diese auch weiter verzögern würden, da die Piratenfraktion heute bei Aufruf des Tagesordnungspunktes um die Vertagung der diesbezüglichen Vorlage gebeten hatte. Eine Baugenehmigung könne nur bei vorhandenem Planungsrecht erteilt werden.

Der Investor Herr Stoffel bittet um das Wort und erklärt, die Stofanel Investment AG würde umgehend nach Erteilung von Planungsrecht mit dem Baustart beginnen. Seitens seiner Firma sei der erste Spatenstich für den 11. Oktober 2012 geplant. Falls die BVV in ihrer Sitzung am 19.09.2012 kein Planungsrecht gäbe, müsste der Investor alle Wohnungsverkäufe rückabwickeln, da diese vorbehaltlich einer Baugenehmigung zum 30.09.2012 abgeschlossen wurden. Er erklärt, seitens des Investors seien in einem dreijährigen Abstimmungsprozess alle Wünsche der BVV erfüllt worden, und appelliert im Folgenden mehrfach an die Bezirksverordneten, die Vorlage in der September-Sitzung der BVV zu beschließen.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie könne nicht erkennen, dass seitens des Investors alles getan wurde, was vereinbart wurde, und besteht auf eine Vertagung der Vorlage. Wenn diese wirklich so wichtig sei, hätte sie den Bezirksverordneten früher zugestellt werden sollen. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass er den Ausschussmitgliedern die Vorlage umgehend habe zukommen lassen, nachdem er erfahren hatte, dass diese in der September-Sitzung der BVV beschlossen werden soll. Die CDU-Fraktion erklärt, das Bauvorhaben sei in der BVV sehr ausführlich erörtert worden.

Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN appellieren an die Fraktionen der SPD und der Piraten, auf ihren Wunsch auf Vertagung zu verzichten. Herr Stoffel weist auf die die Deadline 30.09.2012 hin und erklärt, BVV und Verwaltung hätten auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgern. Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe die Angelegenheit fraktionsintern erörtert. Dabei sei noch eine Reihe von Fragen z.B. zur Grünfläche oder zum Kita-Bereich offen geblieben. Daher bestehe sie auf eine Vertagung.

Die weitere Behandlung der Vorlage wird vertagt.

 
 

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