Auszug - Kooperationen Schulen und Vereine  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

BzStR´in Frau Richter-Kotowski verteilt eine Übersicht, aus der hervor geht, an welchen Standorten, Tagen und Zeiten, zwischen Schulen und Vereinen Sportkooperationen stattfinden.

 

In Folge berichtet Herr Waldera (VFL Zehlendorf e.V.) über die gute Zusammenarbeit mit den Schulen.

Als sehr problematisch anzusehen ist jedoch, die Entlohnung der Übungsleiter. Unter der Prämisse, dass schon vor 20 Jahren das Übungsleiterhonorar bei 25,- DM pro 90 Min lag, sind für die heute angebotenen 13,- € kaum noch Übungsleiter zu finden, was insbesondere die nicht zu den ganz großen Sportvereinen zählenden Vereine vor erhebliche Probleme stellt.

Den eigentlichen Zweck, über diese Zusammenarbeit neue sportinteressierte Vereinsmitglieder zu gewinnen, konnte dieses Kooperationsprogramm nicht erfüllen.

Auf Nachfrage, ob diese Erfahrungen nur den VFL Zehl. betreffen, teilt Herr Waldera mit, dass diese Erfahrungen -bezirksübergreifend- mit vielen Vereinen geteilt werden.

 

Zur Frage, ob und inwieweit der ab 16:00 Uhr beginnende Vereinstrainingsbetrieb durch die Ausdehnung des Schulbetriebs und ggf. auch durch die SchulVereinskooperationen gefährdet ist, teilt BzStR´in Frau Richter-Kotowski mit:

  •    Gemäß SPAN stehen den Schulen nur die zur Aufrechterhaltung des Regelunterrichts notwendigen Zeiten zur Verfügung. Für den Fall, dass Schulen nach 16:00 Uhr die Sporthallen benötigen, muss dieser Bedarf schriftlich beim Sportamt angemeldet werden. Das Sportamt prüft dann, ob der angemeldete Bedarf den in der SPAN definierten Kriterien entspricht.
  •    Im Zusammenhang mit dem von Senat und LSB ins Leben gerufenen Schul-Vereins-Kooperationsprogramm, hat, zum Schutz des regulären Vereinssport, das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit der Sport-ARGE (BSB), eine bezirkliche Kooperationsrichtlinie erarbeitet. Danach dürfen die zwischen Schule und Verein stattfindenden Kooperationen nicht über 17:00 Uhr hinausgehen.
  •    Mit Blick auf die in der Übersicht dargestellten, tatsächlich stattfindenden Kooperationen und das von Herrn Waldera beschriebene Problem, dass sich aus den Kooperationen kaum neue Mitglieder gewinnen lassen, lässt vermuten, dass sich die Kooperationsbereitschaft der Vereine nicht wesentlich steigern lässt.

 

BV Frau Schellenberg resümiert und stellt fest, dass die im Schreiben vom SFC Stern 1900 dargestellte Problematik im Grunde nicht besteht, bzw. es sich höchstens nur um einen sehr verallgemeinerten Einzelfall zu handeln scheint.

 

Frau Specht (Vorstand des Bezirkselternausschusses) erklärt, dass entgegen den hier im Ausschuss dargelegten Ausführungen, die Teilnahmer die an den Kooperationen teilnehmenden Schüler unentgeltlich ist, nicht stimme. Der mit mehreren Steglitz-Zehlendorfer Schulen kooperierende Kaizen e.V., verlangt von jedem teilnehmenden Schülern ein Teilnehmergebühr.

 

Herr Köslin (Sport 1) erklärt, dass dem Bezirksamt diese Praxis des nicht in Steglitz-Zehlendorf ansässige Vereins- bekannt ist und dass das auch etwas kritisch betrachtet wird. Mit Blick auf die vom Kaizen e.V. gemeldeten Mitgliederzahlen, könnte der Eindruck entstehen, dass von den 14 gemeldeten erwachsenen Mitgliedern, 10 als Honorartrainer vom Verein beschäftigt werden. Auch wenn hier das sportliche Hobby mit Beruf/Nebenerwerb verknüpft sein sollte, kann nicht von vornherein gesagt werden, dass eine solche Verknüpfung dem sportförderungsrdigen und gemeinnützigen Zweck des Vereins widerspricht. Auch andere Vereine bezahlen Ihre Honorartrainer aus Kursgebühreinnahmen.

Da es den Schulen frei steht, wie und mit wem sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens kooperieren und solange durch solche Kooperationen nicht die Bestimmungen des SportFG und der SPAN unterlaufen werden, sieht das Bezirksamt keinen Handlungsbedarf.

Die Schulen sollten aber dazu angehalten werden, nach Möglichkeit mit einem bezirksansässigen Verein zu kooperieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass der sportinteressierte Schüler auch zukünftig ortsnah seinen nachschulischen Sportinteressen nachgehen kann.

 
 

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