Auszug - Sondermittelantrag 18/2011 Reha-Steglitz gGmbH - Erneuerung der Küchenausstattung  

 
 
61. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt der Antragsteller, dass die öffentlichen Zuwendungen, die die Reha-Steglitz erhält, für die Renovierung der Cafeteria nicht ausreichen

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt der Antragsteller, dass die Reha-Steglitz öffentliche Zuwendungen erhält, die aber nicht für eine Renovierung und Neuausstattung der Cafeteria ausreichen. Der Küchenbereich der Cafeteria dient als Arbeitsstätte für psychisch Erkrankte, die dort täglich Mittagessen kochen und Kuchen backen und den Verkauf betreiben. Dies dient dem Training für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Die CDU-Fraktion äußert Bedenken an einer Förderung von Sozialträgern, die Kapitalgesellschaften sind. Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine gemeinnützige GmbH handelt. Der Antragsteller teilt mit, dass die Reha-Steglitz bereits 2005 Sondermittel der BVV für die Renovierung und Anschaffung von Möbeln erhalten habe.

 

Auf Bitten von BzBm Kopp erläutert BzStR'in Loth, dass die Reha-Steglitz Zuwendungen aus PEP-Mitteln erhalte. Diese Mittel werden hauptsächlich für Personalkosten verwendet und decken nicht die beantragten Kosten ab.

 

Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung des Sondermittelantrags und um genaue Darlegung der Verwendung der PEP-Mittel durch BzStR'in Loth, um eine Doppelförderung auszuschließen. Die Grüne-Fraktion bittet darum, den Antrag nicht zu vertagen, sondern über eine eventuell verringerte Zuwendung zu entscheiden.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über die Vertagung des Antrags abstimmen. Es wird mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen gegen eine Vertagung gestimmt.

 

BzBm Kopp stellt klar, sollten die PEP-Mittel auch Anteile enthalten, die für Renovierungen vorgesehen sind, würde dies eine Doppelförderung und einen Verstoß gegen die LHO darstellen. BzStR'in Loth verweist auf die fachliche Stellungnahme des Psychiatriekoordinators, wonach die Anschaffung von Einrichtungen, Ausstattungen etc. für die sinnvolle und realitätsnahe Gestaltung der Beschäftigungen nicht auf dem Wege der Zuwendungen abgedeckt werden kann. Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass der Antragsteller bereits Sondermittel erhalten habe und davon auszugehen sei, dass der Umstand einer möglichen Doppelfinanzierung seinerzeit geprüft wurde.

 

Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung teilt mit, dass für den Fall, dass keine Plenarsitzungen der BVV mehr stattfinden, Sondermittelanträge souverän durch den Haushaltsausschuss in Vertretung für die BVV beschlossen werden können. Von daher wäre die Möglichkeit gegeben, den Antrag heute zu vertagen und in einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses erneut über den Antrag zu beraten und ggf. zu beschließen. Unter dieser Voraussetzung erklärt sich die Grüne-Fraktion bereit, einer Vertagung des Antrages zuzustimmen.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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