Auszug - Bericht der Berliner Feuerwehr zum Thema Brandschutz bei Photovoltaik auf Dächern
BzStR’in Otto zitiert einführend aus dem Berliner Tagesspiegels vom 17.07.2010, in dem berichtet wird, dass eine niedersächsische Feuerwehr ein größeres Wohnhaus kontrolliert abbrennen ließ, weil auf dem Dach eine unter Strom stehende Photovoltaikanlage installiert war. Auch wenn der Bezirk zur Zeit andere Probleme hiermit habe, sei der Brandschutz wesentlich. Herr Branddirektor Pfafferoth führt an Hand einer Powerpoint-Präsentation folgendes aus: Die Feuerwehr hat sich seit einem halben Jahr intensiv mit dieser Problematik beschäftigt, weil sie hierzu viele Anfragen erhalten habe. Es sei aber in Berlin noch kein Brandfall bekannt. Sein Vortrag gliedert sich in folgende 7 Punkte: 1. physikalische Grundlagen der Photovoltaik 2. Prinzip der Photovoltaik 3. Installation der Photovoltaikanlagen 4. Besonderheiten für die Feuerwehr 5. Forderungen der Feuerwehr 6. Praxisbeispiele 7. derzeitige (Gremien-)Aktivitäten
Zu 1. die Photovoltaikanlage steht unter Spannung, wenn Licht (auch Schweinwerferlicht!) auf die Anlage fällt.
Zu 2. Zellen erzeugen eine Spannung von 0,5 V – 0,95 V Module erzeugen eine Spannung von 50 V – 100 V Strings erzeugen eine Spannung von 800 V – 1.500 V (>120 V lebensgefährlich)
Zu 3. Schaltung in Reihe; Anlagenarten: Auf-Dach-Anlagen, in Dachziegeln integrierte Anlagen, Anlagen auf Gebäuden, an Fassaden, Freianlagen; DC-Trennschalter (seit 2006 Pflicht) sind geschaltet zwischen Photovoltaikanlage und Wechselrichter und trennen Anlage vom Wechselrichter, die Anlage selbst steht weiter unter Strom
Zu 4. Die Anlage ist auch nach Betätigung des DC-Trennschalters durch die Feuerwehr nicht spannungsfrei, auch ein abmontiertes Modul erzeugt Strom, Gefahr durch herab fallende Module, Brandausbreitung unterhalb der Module;
Das bedeutet für die Feuerwehrleute: Ein überschaubares Risiko, sofern Anlage nicht geerdet ist (vergleichbar dem Vogel auf der Hochspannungsleitung) 10 % der Anlagen sind geerdet, dies ist aber weder dem Laien noch dem Feuerwehrmann im Einsatz erkennbar. Eine Blitzschutzerdung ist nicht vergleichbar mit der Photovoltaikerdung. Das Montagegestell kann geerdet sein, hat aber keinen stromführenden Kontakt mit den Modulen. Die Feuerwehr hat noch keine gesicherten Erkenntnisse mit Bränden von mit Photovoltaikanlagen bestückten. Wohnhäusern.
Es gibt für die Feuerwehr keinen Grund nicht einzuschreiten, wenn sich der Feuerwehrmann der Gefahr bewusst ist und Abstand zur Anlage einhält.
Empfohlene Abstände bei Sprühstrahl 1 m, bei Vollstrahl 5 m. Eine Abdeckung der Module mit Schaum bringt nichts, weil sich der Schaum schnell verflüchtigt bzw. verflüssigt.
Zu 5. 1. Kennzeichnung im Raum der normalen Stromversorgung durch dreieckiges schwarz umrandetes gelbes Achtungsschild mit senkrechtem Blitz und Texthinweis Photovoltaikanlage oder anders geartete deutliche Kennzeichnung (bisher nicht genormt und verordnet). 2. Schutz vor Berührungsspannung durch feuerbeständige Ummantelung der Leitungen in F90-Ausführung oder/und Feuerwehrschalter unmittelbar an den Modulen zur manuellen Auslösung kurz vor dem Wechselrichter.
Die Feuerwehr stellt bisher keine dementsprechenden Auflagen; ggf. erfolgt dies durch den Prüfingenieur für Brandschutz, wenn ein Brandschutzkonzept notwendig ist.
Zu 6. Discount-Märkte werden nur noch von außen gelöscht, da die fast baugleichen Konstruktionen nur für kurze Zeit halten, bevor sie in sich zusammenfallen. Personenrettung im Vordergrund.
Zu 7. Verschiedene Merkblätter, u. a. vfdb-Merkblatt DFV-Merkblatt (Deutscher Feuerwehrverband) AK VB/G des AGBF-Bund Aktivitäten einzelner Feuerwehren (z. B. Fw München, Fw Potsdam) AKzV Versicherungswirtschaft AK Dt. Kommission für Elektrotechnik AK Solaranlagenhersteller |
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