Auszug - Photovoltaik
Der Antrag wird nach dem Vortrag der Feuerwehr intensiv beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.“
Die Begründung wird unverändert beibehalten.
Dem federführenden Ausschuss wird einstimmig die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen. |
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