Auszug - Planungsrechtliche Voraussetzungen für AUDI-Ansiedlung schaffen  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1321/III Planungsrechtliche Voraussetzungen für Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser schaffen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:863
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

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Im Laufe der Aussprache legen die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN einen Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 1321/III mit dem folgenden Text vor:

Überschrift: Gestrichen wird „AUDI“, geschrieben wird „Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser“

Text wird ab erstem Komma wie folgt ersetzt:

„bei Bedarf (Erwerb des Grundstücks durch einen diesbezüglichen Investor) ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung einer Seniorenwohnstätte nebst entlang der Bülowstraße zu errichtender Einfamilienhäuser nach den Maßgaben des diesbezüglichen Diskussionsstandes im Stadtplanungsausschuss (TOP 3.1 vom 10.11.2009) für das Grundstück Fürstenstraße/ Bülowstraße einzuleiten.

Die Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück lehnt die Bezirksverordneten­versammlung ab.

Sollten weitere Personen an der Entwicklung des Grundstücks interessiert sein, wird der Stadtplanungsausschuss entsprechend beraten.“

Die Begründung wird gestrichen.

In Hinblick auf diesen Änderungsantrag stellen die FDP- und die SPD-Fraktion den Antrag zur Geschäfts­ordnung auf Rücküberweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz. Bei einer Abstimmung wird der Antrag auf Rücküberweisung mit 20 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

Bei der Abstimmung über den genannten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN wird dieser mit 29 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

Daraufhin zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag Drs. Nr. 1321/III zurück.

Entsprechend § 18 (5) der Geschäftsordnung nimmt die CDU-Fraktion den Antrag wieder auf. BVVorsteher Rögner-Francke stellt fest, dass der Antrag damit zu einem Antrag der CDU-Fraktion geworden ist. Er führt die Schlussabstimmung über den Antrag in der oben genannten geänderten Fassung durch. Dabei wird der Antrag der CDU-Fraktion mit 29 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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