Auszug - Planungsrechtliche Voraussetzungen für AUDI-Ansiedlung schaffen  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 12.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1321/III Planungsrechtliche Voraussetzungen für Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser schaffen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:863
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Es wird folgender Änderungsantrag von den Fraktionen der CDU und den Grünen vorgelesen:

Es wird folgender Änderungsantrag von den Fraktionen der CDU und den Grünen vorgelesen:

Überschrift: Gestrichen wird „AUDI“, geschrieben wird „Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser“.

Text wird ab erstem Komma wie folgt ersetzt:

„bei Bedarf ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung einer Seniorenwohnstätte nebst entlang der Bülowstraße zu errichtender Einfamilienhäuser nach den Maßgaben des diesbezüglichen Diskussionsstandes im Stadtplanungsausschuss für das Grundstück Fürstenstraße / Bülowstraße einzuleiten.

Die Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück lehnt die Bezirksverordnetenversammlung ab“.

Die Begründung wird gestrichen.

Die Fraktion der SPD hat bei dem Änderungsantrag Beratungsbedarf. Sie sieht keine Substanz in der Änderung.

Die Fraktion der FDP ist der Meinung, dass durch diese Änderung festgelegt werde, was dort gebaut werden dürfe und was nicht. Dies behindere andere Investitionen. Die Fraktion wird dies wahrscheinlich ablehnen.

Die Fraktion der CDU kann die Äußerung der Faktion der FDP nicht teilen. Sie ist eher der Meinung, dass Investoren sich auch nur für Einfamilienhäuser bzw. nur für Seniorenwohnstätten entscheiden könnten. Aufgrund dessen könne ein B-Plan dann auch erstellt werden bzw. könnten auch Prioritäten anders gesetzt werden.

Es gäbe ja auch keinen echten Bewerber. Der Letzte sei zurückgetreten aufgrund eines für sein Projekt zu hohen Kaufpreises.. Auch werde ein Autohaus an dieser Stelle für nicht bezirksverträglich gehalten.

Die Fraktion der SPD sagt, dass dort eine Brache existiere. Auch gebe es keinen ernstzunehmenden Investor, außer AUDI. Die Fraktion sei sich nicht sicher, ob die Bezirksverordnetenversammlung ein Autohaus verbieten könne und sehe dies hier als bedenklich an. Auch sei es diskriminierend für die Investoren.

Die Fraktion der Grünen sagt, dass ein Autohaus mit Werkstatt im Wohngebiet nicht zulässig sei. Die dort befindliche Brache könne noch eine Weile so bleiben.

Die Fraktion der FDP hat ein Problem mit der Präzisierung des Änderungsantrages. Dies würde bedeuten, wenn hier der Beschluss gefasst würde, dann würde der Beschluss jedes Mal geändert werden müssen, wenn Investoren mit neuen Ideen kämen. Das stelle die Glaubwürdigkeit des Ausschusses in Frage. Die Fraktion der FDP wolle Planungssicherheit. Der Antrag solle so gestellt werden, dass daraus hervorgehe, dass die Fraktion der CDU gegen weitere Autohäuser im Bezirk sei.

Die Fraktion der CDU widerspricht den Äußerungen. Es gehe eindeutig aus dem geänderten Antragstext hervor, dass die Bezirksverordnetenversammlung auf diesem Grundstück kein Autohaus möchte. Sie wiederholt noch einmal, dass der Investor, der Seniorenwohnhäuser bauen wolle, sehr wohl noch an diesem Grundstück interessiert sei. Der Investor hat nur ein Problem mit dem Kaufpreis. Es gebe also zwei Interessenten. Auch sei die Fraktion mit dem Vorschlag von der Fraktion der Grünen einverstanden, das Grundstück erst einmal so zu belassen, auch wenn Jahre vergehen.

Die Fraktion der SPD fragt nach dem Vertrag. Der dürfe ja wohl jetzt nicht mehr existieren. Auch kenne die Fraktion der Grünen die neue Planung von Audi nicht. Aufgrund dessen sollte eine Abstimmung ohne die Kenntnis der neuen Planung nicht stattfinden.

Die Fraktion der CDU und der Grünen verzichten auf den Änderungsantrag.

Der Ursprungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 
 

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