Auszug - Einsetzung eines/einer Beauftragten für Integration und Migration für Steglitz-Zehlendorf (falls das Mitberatungsergebnis des Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 26.06.2007 vorliegt)  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 27.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
0135/III Einsetzung eines/einer Beauftragten für Integration für Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende berichtet, der Antrag Drs

Die Ausschussvorsitzende berichtet, der Antrag Drs. Nr. 135/III sei in der gestrigen Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Personal und Verwaltung wie folgt geändert worden. Statt „Einsetzung eines/einer Beauftragten für Integration und Migration für Steglitz-Zehlendorf“ heiße es nunmehr in Betreff und Text „Einsetzung eines/einer Beauftragten für Integration in Steglitz-Zehlendorf“. Bei einer Abstimmung sei der Antrag in dieser geänderten Fassung zugleich mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt worden. Die Beschlussempfehlung für den federführenden Ausschuss für Gleichstellung und Integration laute entsprechend. Dabei sei die Ablehnung des Ausschusses für Personal und Verwaltung nicht im Hinblick auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Stelle erfolgt, sondern im Hinblick auf die personelle und finanzielle Situation des Bezirksamts, in der ein Personalabbau derzeit Vorrang vor der Einrichtung neuer Stellen habe. Aufgabe des Ausschusses für Gleichstellung und Integration sei es dagegen, den Bedarf einer solchen Stelle zu bewerten.

Die sich anschließende längere Erörterung im Ausschuss befasst sich vor allem mit den zwei Hauptgesichtspunkten, ob im Bezirk ein Bedarf für eine solche Stelle vorhanden ist bzw. was alternativ beim Fehlen einer solchen Stelle seitens des Bezirksamts zur Förderung der Integration getan werden könnte.

Mit Hinweis auf das Protokoll der letzten Sitzung erklärt die SPD-Fraktion, dass im Bezirk ein Bedarf für einen Integrationsbeauftragten vorhanden ist. Nur in zwei von zwölf Bezirken gebe es diese Stelle noch nicht. Es müsse keine volle, sondern könnte eine halbe Stelle sein, die zunächst auch auf ein Jahr befristet sein könnte. Das Geld hierfür müsste nicht notwendigerweise aus Personal-, sondern könnte auch aus Sachmitteln kommen.

Die Fraktion GRÜNE erklärt, die letzte Sitzung habe gezeigt, dass es zwar viele Initiativen gebe, die sich mit Einzelaspekten der Integration befassen; es fehle jedoch eine Vernetzung. Sie sehe daher durchaus die Notwendigkeit eines Integrationsbeauftragten. Auch wenn der Bezirk eine andere soziale Zusammensetzung habe als z.B. Friedrichshain-Kreuzberg oder Neukölln und die Bürger mit Migrationshintergrund im Vergleich weniger Problemfälle darstellten, so hätten sie doch ihrerseits z.B. Probleme mit der Verwaltung, und hier könnte ein Migrationsbeauftragter durchaus helfen.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei von der Notwendigkeit eines Integrationsbeauftragten nicht überzeugt, da sie nicht erkennen könne, was dessen konkretes Aufgabenspektrum sein solle. Zudem sei der Bedarf für diese Stelle noch nicht richtig evaluiert worden. Weiterhin müsse auf den Haushalt Rücksicht genommen werden.

Die FDP-Fraktion erklärt, es sei unklar, ob die Stelle eines Integrationsbeauftragten nur wünschenswert oder tatsächlich notwendig sei. Daher sei es wichtiger, zunächst festzustellen, welche Probleme es im Integrationsbereich gebe und wie man hier auch ohne einen solchen Beauftragten optimieren könne. Im übrigen sei der Bericht, den die Integrationsbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor einiger Zeit in diesem Ausschuss gegeben hat, eher abschreckend gewesen, da sie vor allem politische Arbeit und keine Einzelhilfe leiste.

Jug Plan  Hr. Hoffmann weist auf die Besonderheiten des Bezirks hinsichtlich der Bevölkerung mit Migrationshintergrund hin. Mit Türken, Polen und Amerikanern als den drei größten Gruppen sei der gesamte Bevölkerungsteil mit nicht-deutschem Hintergrund anders strukturiert als in anderen Bezirken. Berlinweit sei Steglitz-Zehlendorf zudem der Westbezirk mit den wenigsten nicht-deutschen Kindern. Ein Migrationshintergrund sei bei Kindern nur dann kritisch zu werten, wenn sie in einem Gebiet mit starker nicht-deutscher Bevölkerung aufwachsen. In dieser Hinsicht hätten Kinder in Steglitz-Zehlendorf eine bessere Ausgangslage als z.B. Kinder in Kreuzberg. Es dürfe keine automatische Gleichsetzung von „nicht deutsch“ und „Problem“ erfolgen.

BzStR’in Otto weist darauf hin, dass zunächst geklärt werden müsste, ob der Bezirk einen Integrationsbeauftragten braucht und in wie weit das Jugendamt bei der Erledigung seiner Aufgaben diesen Aspekt im Rahmen seiner normalen Arbeiten berücksichtigen könne. Es sei in jedem Falle zu eindimensional zu glauben, dass ein Kind mit Migrationshintergrund, das Probleme hat, automatisch von einem Integrationsbeauftragten betreut werden müsste; vielmehr versuche das Amt immer den richtigen Träger für die Lösung des individuellen Problems zu finden. Weiterhin erklärt BzStR’in Otto, die im Protokoll der letzten Sitzung genannte Situation von Kindern nicht-deutscher Herkunft sei eher Angelegenheit des Jugendhilfeausschusses, weshalb sie diese dort erläutern wolle.

Die Fraktion GRÜNE erklärt, das Jugendamt wie auch die anderen Abteilungen würden zwar ihre originären Aufgaben erfüllen und auch irgendwie zusammenarbeiten, doch ein Integrationsbeauftragter könnte prüfen, ob es weitere Gesichtspunkte und Lösungsmöglichkeiten für Probleme gibt, die den einzelnen Ämtern nicht bewusst sind. Dies könnte z.B. im Rahmen eines Integrationskonzeptes geschehen.

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag in der zu Beginn dieses Tagesordnungspunkts genannten geänderten Fassung abstimmen. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

Daraufhin legt die SPD-Fraktion den Entwurf für einen Ausschussantrag vor, der zum Ziel hat, von der Verwaltung innerhalb von zwei Monaten ein Integrationskonzept erstellen zu lassen, das eine Bedarfsanalyse wie auch einen Maßnahmenkatalog enthalten soll. Im Laufe der Erörterung dieses Textes durch den Ausschuss ändert die SPD-Fraktion ihren Antrag dahin gehend, dass von den Abteilungen zunächst nur eine Erhebung des Ist-Zustandes bei der integrativen Betreuung von Bürgern nicht deutscher Herkunft durch die einzelnen Ämter durchgeführt werden soll, wobei ein späteres Ziel bereits genannt wird. Der Antrag mit dem Betreff „Bestandsanalyse für bezirkliches Integrationskonzept“ lautet nunmehr wie folgt:

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Bestandsanalyse mit dem Ziel eines später zu erstellenden Integrationskonzepts bis März 2008 der BVV vorzulegen.

Bei einer Abstimmung wird der Ausschussantrag mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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