Auszug - Einsetzung eines/einer Beauftragten für Integration und Migration für Steglitz-Zehlendorf (falls das Mitberatungsergebnis des Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 26.06.2007 vorliegt)
Die Ausschussvorsitzende berichtet, der Antrag Drs. Nr.
135/III sei in der gestrigen Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Personal
und Verwaltung wie folgt geändert worden. Statt „Einsetzung eines/einer
Beauftragten für Integration und Migration für Steglitz-Zehlendorf“ heiße es
nunmehr in Betreff und Text „Einsetzung eines/einer Beauftragten für
Integration in Steglitz-Zehlendorf“. Bei einer Abstimmung sei der Antrag in
dieser geänderten Fassung zugleich mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen
abgelehnt worden. Die Beschlussempfehlung für den federführenden Ausschuss für
Gleichstellung und Integration laute entsprechend. Dabei sei die Ablehnung des
Ausschusses für Personal und Verwaltung nicht im Hinblick auf die Notwendigkeit
der Einrichtung einer solchen Stelle erfolgt, sondern im Hinblick auf die
personelle und finanzielle Situation des Bezirksamts, in der ein Personalabbau
derzeit Vorrang vor der Einrichtung neuer Stellen habe. Aufgabe des Ausschusses
für Gleichstellung und Integration sei es dagegen, den Bedarf einer solchen
Stelle zu bewerten. Die sich anschließende längere Erörterung im Ausschuss befasst sich vor allem mit den zwei Hauptgesichtspunkten, ob im Bezirk ein Bedarf für eine solche Stelle vorhanden ist bzw. was alternativ beim Fehlen einer solchen Stelle seitens des Bezirksamts zur Förderung der Integration getan werden könnte. Mit Hinweis auf das Protokoll der letzten Sitzung erklärt
die SPD-Fraktion, dass im Bezirk ein Bedarf für einen Integrationsbeauftragten
vorhanden ist. Nur in zwei von zwölf Bezirken gebe es diese Stelle noch nicht.
Es müsse keine volle, sondern könnte eine halbe Stelle sein, die zunächst auch
auf ein Jahr befristet sein könnte. Das Geld hierfür müsste nicht
notwendigerweise aus Personal-, sondern könnte auch aus Sachmitteln kommen. Die Fraktion GRÜNE erklärt, die letzte Sitzung habe gezeigt,
dass es zwar viele Initiativen gebe, die sich mit Einzelaspekten der
Integration befassen; es fehle jedoch eine Vernetzung. Sie sehe daher durchaus
die Notwendigkeit eines Integrationsbeauftragten. Auch wenn der Bezirk eine
andere soziale Zusammensetzung habe als z.B. Friedrichshain-Kreuzberg oder
Neukölln und die Bürger mit Migrationshintergrund im Vergleich weniger
Problemfälle darstellten, so hätten sie doch ihrerseits z.B. Probleme mit der
Verwaltung, und hier könnte ein Migrationsbeauftragter durchaus helfen. Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei von der Notwendigkeit
eines Integrationsbeauftragten nicht überzeugt, da sie nicht erkennen könne,
was dessen konkretes Aufgabenspektrum sein solle. Zudem sei der Bedarf für
diese Stelle noch nicht richtig evaluiert worden. Weiterhin müsse auf den
Haushalt Rücksicht genommen werden. Die FDP-Fraktion erklärt, es sei unklar, ob die Stelle eines
Integrationsbeauftragten nur wünschenswert oder tatsächlich notwendig sei.
Daher sei es wichtiger, zunächst festzustellen, welche Probleme es im
Integrationsbereich gebe und wie man hier auch ohne einen solchen Beauftragten
optimieren könne. Im übrigen sei der Bericht, den die Integrationsbeauftragte
des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor einiger Zeit in diesem Ausschuss gegeben
hat, eher abschreckend gewesen, da sie vor allem politische Arbeit und keine
Einzelhilfe leiste. Jug Plan Hr.
Hoffmann weist auf die Besonderheiten des Bezirks hinsichtlich der Bevölkerung
mit Migrationshintergrund hin. Mit Türken, Polen und Amerikanern als den drei
größten Gruppen sei der gesamte Bevölkerungsteil mit nicht-deutschem
Hintergrund anders strukturiert als in anderen Bezirken. Berlinweit sei
Steglitz-Zehlendorf zudem der Westbezirk mit den wenigsten nicht-deutschen
Kindern. Ein Migrationshintergrund sei bei Kindern nur dann kritisch zu werten,
wenn sie in einem Gebiet mit starker nicht-deutscher Bevölkerung aufwachsen. In
dieser Hinsicht hätten Kinder in Steglitz-Zehlendorf eine bessere Ausgangslage
als z.B. Kinder in Kreuzberg. Es dürfe keine automatische Gleichsetzung von
„nicht deutsch“ und „Problem“ erfolgen. BzStR’in Otto weist darauf hin, dass zunächst geklärt werden
müsste, ob der Bezirk einen Integrationsbeauftragten braucht und in wie weit
das Jugendamt bei der Erledigung seiner Aufgaben diesen Aspekt im Rahmen seiner
normalen Arbeiten berücksichtigen könne. Es sei in jedem Falle zu
eindimensional zu glauben, dass ein Kind mit Migrationshintergrund, das
Probleme hat, automatisch von einem Integrationsbeauftragten betreut werden
müsste; vielmehr versuche das Amt immer den richtigen Träger für die Lösung des
individuellen Problems zu finden. Weiterhin erklärt BzStR’in Otto, die im
Protokoll der letzten Sitzung genannte Situation von Kindern nicht-deutscher
Herkunft sei eher Angelegenheit des Jugendhilfeausschusses, weshalb sie diese
dort erläutern wolle. Die Fraktion GRÜNE erklärt, das Jugendamt wie auch die
anderen Abteilungen würden zwar ihre originären Aufgaben erfüllen und auch
irgendwie zusammenarbeiten, doch ein Integrationsbeauftragter könnte prüfen, ob
es weitere Gesichtspunkte und Lösungsmöglichkeiten für Probleme gibt, die den
einzelnen Ämtern nicht bewusst sind. Dies könnte z.B. im Rahmen eines
Integrationskonzeptes geschehen. Die Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag in der zu
Beginn dieses Tagesordnungspunkts genannten geänderten Fassung abstimmen. Der
Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
abgelehnt. Daraufhin legt die SPD-Fraktion den Entwurf für einen
Ausschussantrag vor, der zum Ziel hat, von der Verwaltung innerhalb von zwei
Monaten ein Integrationskonzept erstellen zu lassen, das eine Bedarfsanalyse
wie auch einen Maßnahmenkatalog enthalten soll. Im Laufe der Erörterung dieses
Textes durch den Ausschuss ändert die SPD-Fraktion ihren Antrag dahin gehend,
dass von den Abteilungen zunächst nur eine Erhebung des Ist-Zustandes bei der
integrativen Betreuung von Bürgern nicht deutscher Herkunft durch die einzelnen
Ämter durchgeführt werden soll, wobei ein späteres Ziel bereits genannt wird. Der
Antrag mit dem Betreff „Bestandsanalyse für bezirkliches Integrationskonzept“
lautet nunmehr wie folgt: Die BVV möge beschließen: Bei einer
Abstimmung wird der Ausschussantrag mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme
bei keiner Enthaltung angenommen. |
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