Der Vortrag “Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen” wurde im Ausschuss Pflege, Soziales und Senioren gehalten
Ziel des BTHG war, bundeseinheitliche Standards zu definieren
Das Bundesteilhabegesetz
Statt dessen bestehen in den Ländern weitreichende Gestaltungsräume:
Budget für Arbeit (§61 )
Pauschale Geldleistungen (§116 )
Instrumente der Bedarfsermittlung (§118 )
Spezifische Regelungen in den Ländern werden zu unterschiedlichen Standards und damit zu ungleichen Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung führen.