Häufig gestellte Fragen

Auto des Ordnungsamtes

Parkerleichterung

EU-Parkausweis (blau) oder personenbezogene Parkplätze können Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können den blauen EU-Parkausweis beantragen bei:

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr
-Ordnungsamt -
Straßenverkehrsbehörde
Unter den Eichen 1; 12203 Berlin
Telefon: 90299-4645 oder 90299-4646
Fax: (030) 90299-4662
E-Mail an svb@ba-sz.berlin.de
Link zur Sraßenverkehrbehörde Anträge und Formulare

Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf können Sie einen Antragsvordruck anfordern. Personenbezogene Parkplätze in Wohn- oder Arbeitsplatznähe sind bei der gleichen Behörde zu beantragen. Diese werden jedoch nur angeordnet, soweit keine Abstellplätze außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes vorhanden sind und wenn kein genügender Parkraum in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Sonderregelung für Parkerleichterungen (Gleichstellung) Seit September 2001 gibt es Parkerleichterungen (orangefarbener Parkausweis) für mehr Menschen in Berlin. Die Regelung zur Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen gilt bei Menschen mit
  • einem GdB von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und der Feststellung des Merkzeichen G und B
  • einem GdB von wenigstens 70 allein wegen der Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem GdB von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen “G” und “B”
  • Morbus Crohn bzw. Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 deswegen
  • Stoma-Träger mit doppeltem Stoma mit Auswirkungen auf die Gehfähigkeit (einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt).

Zur Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde ist eine Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes erforderlich.

Steuerformular

KfZ-Steuer

Anspruchsberechtigte für die KfZ Steuerbefreiung oder KFZ Steuerermäßigung (siehe Schwerbehindertenausweis)
wenden sich bitte an das hat das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) die seit dem 14. März 2014 dafür zuständig sind.

Rückfragen zum Kraftfahrzeugbesteuerungsverfahren können an das Servicecenter der Zollverwaltung gerichtet werden.
Sie erreichen die Zollverwaltung per Telefon
Rufnummer 0351 44834 550 oder per
E-Mail an info.kraftst@zoll.de
Link zum Hauptzollamt Kraftfahrzeugsteuer

Foto eines Schwerbehindertenausweises

Schwerbehindertenausweis

Der Antrag auf Anerkennung des Grades der Behinderung und auf Ausstellung eines Ausweises sowie auf die Zuerkennung von Merkzeichen ist zu richten an:

p(. Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

p(. Abt. III Versorgungsamt

p(. Sächsische Straße 28

p(. 10707 Berlin

p(. Postanschrift: PF 310929 10639 Berlin
KundenCenter: (030) 90229-6464, Fax: (030) 90229-6095

Der Schwerbehindertenausweis ist grün bzw. grün/orange und kann mit folgenden Merkzeichen versehen sein. Dabei bedeuten:
  • G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H Hilflosigkeit
  • BL Blindheit
  • GL Gehörlosigkeit
  • B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • T Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst Berlin
    Beim Vorhandensein folgender Merkzeichen ergibt sich ein Anspruch auf folgende Nachteilsausgleiche
  • RF Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht aus gesundheitlichen Gründen
  • TBL Berechtigung für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
  • G/GL Berechtigung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder die Kfz-Steuerermäßigung und den Mehrbedarf bei Grundsicherung und Sozialhilfe.
  • aG Berechtigung für die Fahrt ohne Fahrschein im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuerbefreiung sowie für Parkerleichterungen.
  • BL Berechtigung für die Fahrt ohne Fahrschein im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuerbefreiung sowie für Parkerleichterungen.
  • H Berechtigung für die Fahrt ohne Fahrschein im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuerbefreiung
  • B Die Begleitung von schwerbehinderten Menschen fährt ohne Fahrschein im öffentlichen Personenverkehr.
Logo Sonderfahrdienst

Sonderfahrdienst für mobilitätsbehinderte Menschen aus Berlin - SFD

Das Versorgungsamt stellt die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme am Sonderfahrdienst fest und erteilt dann das Merkzeichen T auf dem Schwerbehindertenausweis. Es gibt eine Zuzahlungsregelung, die Abrechnung erfolgt über ein Magnetkartensystem.
Fahrtwünsche anmelden
Telefonnummer: (030) 26 10 23 00
Telefaxnummer: (030) 26 10 23 99
E-Mail: order@sfd-berlin.de
Online-Formular: Online-Bestellung

Informationen und Magnetkarten über:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kundentelefon zum Sonderfahrdienst
Telefon: (030) 115
Sprechzeiten: Montag – Freitag 7.00 – 18.00 Uhr
E-Mail
Sonderfahrdienst

U-Bahn

Bus & Bahn Begleitservice (VBB)

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bietet für alle mobilitätseingeschränkten Menschen einen Bus & Bahn Begleitservice an. Egal, ob man kurzzeitig mobilitätseingeschränkt ist oder etwa Hilfe bei der Orientierung für Umsteigesituationen benötigt, der Bus & Bahn Begleitservice unterstützt gerne.

Zum vereinbarten Termin wird man vom Begleitservice an der Wohnungstür abgeholt, zum Fahrtziel gebracht und bei kurzem Aufenthalt auch gleich wieder zurück bis an die Wohnungstür begleitet. Eine Routenplanung bringt der Begleitservice mit. Der Helfer bedient auch den Fahrkartenautomaten, denn eine gültige Fahrkarte wird natürlich trotzdem benötigt. Der Begleitservice ist kostenlos, aber kein Ersatz für die Sonderfahrdienste (Telebus).

Eine Begleitung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:30 bis 17:30 Uhr im gesamten Stadtgebiet von Berlin (inklusive Flughafen Schönefeld) möglich.

Die Auftragsannahme wird telefonisch von Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr unter 030/34 64 99 40 entgegengenommen. Zudem ist eine Buchungsanfrage auch per Internet unter https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice möglich.

Mädchen schiebt Teenager im Rollstuhl Richtung wartendem Zug am Bahnsteig

Aufzugsstörungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Aktuelle Verkehrsmeldungen und Aufzugstörungen im öffentlichen Nahverkehr werden im Internet auf den Seiten der BVG (Aufzugsstörungen) und der S-Bahn Berlin (Aufzugsstörungen) angezeigt oder können telefonisch bei den jeweiligen Informations-Nummern abgerufen werden.
Automatischer Ansagedienst über Störungen: Tel.: 030 256 22 096
Kundenbetreuung S-Bahn Berlin GmbH
Tel.: 030 – 297 433 33
Fax: 030 – 297 434 44
E-Mail

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
Tel.: 030 – 19 44 9
Fax: 030 – 256 49 256
E-Mail

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Tel.: 030 – 25 41 41 41
Fax: 030 – 25 41 41 45
E-Mail

ICE im Bahnhof

Fernverkehr mit der Bahn

Gegenwärtig berechtigt ein GdB von wenigstens 70 Prozent zum Erwerb einer BahnCard 50 oder 25 zum ermäßigten vergünstigten Preis. Die Begleitperson fährt auch hier kostenlos mit, wenn das Merkzeichen B vorliegt.

Die Deutsche Bahn veröffentlicht regelmäßig die kostenlose Broschüre „Mobil mit Handicap – Services für mobilitätseingeschränkte Reisende“. Diese erhalten Sie in den DB-Reisezentren, DB-Agenturen, im Kundencenter des Versorgungsamtes oder unter “Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren”

Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar:

Die Anmeldung ist bis spätestens 20.00 Uhr ein Werktag vor Fahrtantritt möglich.
Telefonnummer: 0180 6 512 512
Faxnummer: 0180 5 159 357
E-Mail oder im Internet Mobilitätsservice der DB online buchen

Händewaschen am Waschbecken

Toilettenschlüssel - Einheitsschließsystem

Bundesweit wird für Rollstuhlbenutzer-WC-Anlagen auf Autobahnrastplätzen einschließlich der City-Toiletten in Berlin ein Einheitsschlüsselsystem verwendet.

Der Schlüssel ist erhältlich beim Sozialverband VdK für schwerbehinderte Menschen mit:
  • Merkzeichen aG, B, H oder BL
  • Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent und Zuerkennung des Merkzeichen G
Bezugsberechtigt sind weiterhin, unabhängig des Gesamtgrads der Behinderung(GdB):
  • Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
  • Stomaträgerinnen und Stomaträger
  • an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung

Achtung: Bei den beiden letzten Voraussetzungen genügt der Schwerbehindertenausweis nicht, es muss hier der Bescheid des Versorgungsamtes bzw. ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem diese Erkrankungen hervorgehen.

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.
Linienstr. 131, 10115 Berlin,
Tel. 030 86 49 10-607 / -608
Mo/Mi/Fr 09.30–14.30 Uhr, Di/Do 09.30–17.00 Uhr
E-Mail

Der Schlüssel für Selbstabholer 20,00 Euro, bei Versand 21,45 Euro.

Eine aktuelle Liste über die Standorte der behindertengerechten City-Toiletten in Berlin ist ebenfalls beim VdK erhältlich.

Eine Hand wählt eine Rufnummer auf dem Telefon

Telefon

Verschiedene Telefongesellschaften bieten ermäßigte Tarife für Menschen mit Behinderung an.

Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (z.B. Merkzeichen RF, Höhe des GdB).

Kontaktieren Sie verschiedene Telefonanbieter und informieren Sie sich über mögliche Sonderkonditionen.

Altbau mit Solardach in Berlin

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (Rb-Wohnungen)

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (kurz Rb-Wohnungen) zeichnen sich durch eine besondere Gestaltung und Aufteilung der Wohnfläche aus.

Wichtigste Kriterien sind ausreichende Bewegungsflächen, Stufen- und Schwellenlosigkeit, besondere Türbreiten und Anforderungen an Funktionsräume wie Sanitärraum, Küche, Abstellplatz. Rb-Wohnungen wurden vorwiegend im sozial geförderten Wohnungsbau errichtet. Weitgehend barrierefreie Wohnungen sind jedoch nach der Bauordnung für Berlin in allen Neubauvorhaben zu berücksichtigen.

Unter www.rb-wohnungen.de ist ein berlinweiter Abruf vorhandener Wohnungen möglich. Die Übersicht erstellt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.

Hinweise zum Erhalt von Rb-Wohnungen:

Falls ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gefordert ist, kann dieser beim Wohnungsamt oder in den Bürgerämtern beantragt werden. Rollstuhlbenutzer erhalten auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze einen WBS.

Wörter zu Barrierefreiheit

Behinderungsbedingte Umbauvorhaben in der Wohnung

Durch Alter, Krankheit Unfall oder ähnliche Ereignisse kann ein Verlust von Körperfunktionen auftreten, der es nötig macht, kleinere aber auch große Veränderungen in der Wohnung vornehmen zu müssen. Lassen Sie sich über Umbaumöglichkeiten sowie -anbieter und Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter !

Ist die Wohnung grundsätzlich geeignet und bedarf es “nur” einiger Änderungen und Anpassungen, empfiehlt es sich, folgende Hinweise zu beachten:
Lassen sich fehlende Körperfunktionen mit technischen Mitteln ausgleichen, wie z.B. beim Badewannenlifter, lässt man sich zweckmäßigerweise von einem Therapeuten und/oder Sanitätshaus beraten. Eine entsprechende Verordnung des Arztes muss bei Kranken- oder Pflegekasse, Berufsgenossenschaft oder anderen in Frage kommenden Leistungsträgern eingereicht werden.

Werden außer den o.g. Hilfsmitteln auch noch bauliche Veränderungen nötig, sind diese grundsätzlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Bei Zustimmung des Vermieters sollte man sich zur Abklärung der Zuständigkeiten für die Finanzierung vorab an die unten aufgeführten Leistungsträger wenden.

Für die (ggf. nur teilweise Finanzierung) können je nach persönlichen Voraussetzungen folgende Leistungsträger in Frage kommen:

p(. Ihre Pflegekasse (bei Vorliegen einer Pflegestufe)

p(. Ihre Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft

p(. Integrationsamt (bei berufstätigen Schwerbehinderten) Sächsische Strasse 28, 10707 Berlin

p(. Sozialamt (nachrangig, bei Vorliegen sozialhilferechtlicher Voraussetzungen)

Der übliche Werdegang: 3 Kostenangebote von autorisierten Handwerksbetrieben beim Leistungsträger einreichen. Gerade Krankenkassen haben auch Beratungsdienste, die vor Ort prüfen und Rat geben. In der Vorbereitungsphase empfiehlt es sich, insbesondere bei behinderungsbedingten Umbauten größeren Ausmaßes, Sachverständige zu konsultieren. Hier gibt es spezialisierte Planungsbüros.

Grundsätzliche Regel: VOR der Umbaumaßnahme mit Vermieter sprechen, um späteren Ärger zu vermeiden. VOR Auftragserteilung Anträge an Leistungsträger stellen. Nachträglich wird in der Regel nichts erstattet.