Ja. Die Ombudsperson und ihr Stellvertreter sind Rechtsanwälte. Sie machen sich strafbar und können ihre Zulassung verlieren, wenn sie unbefugt Informationen weitergeben, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte bekannt geworden sind. Sie können also sicher sein – auch dann, wenn Sie die Sorge haben, sich selbst strafbar gemacht zu haben.
Kann ich sicher sein, dass die Ombudsperson nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihr erlaubt habe?
Beauftragter für den Korruptionsschutz
Herr Liebl
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Beauftragter für den Korruptionsschutz
Herr Liebl
14160 Berlin