Bei den Liegenschaften in Verantwortung des Bezirksamtes kann die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, welche Möglichkeiten der Energieeinsparung im Gebäudebereich vorhanden sind. Dies betrifft Neubau und Sanierung, den Einsatz erneuerbarer Energien und auch den sparsamen Umgang mit Energie durch die Gebäudenutzer. Zugleich werden dadurch Steuergelder nicht mehr „verheizt“, sondern können zukünftig für andere Zwecke genutzt werden.
Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden
Handlungsfeld 2, 3, 4
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Energiebericht für bezirkliche Liegenschaften 2007-2011
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Gutachten über Energieeinsparpotentiale in bezirkseigenen Gebäuden 2010