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Nächtliche Filmaufnahmen unter Verwendung von Generatoren mit Partikelfiltern
Worum geht es?
Seit Beginn dieses Jahres müssen die im Rahmen von nächtlichen Filmarbeiten im Bezirk eingesetzten Generatoren über Rußpartikelfilter nach dem Stand der Technik verfügen.
Filmproduktionsfirmen benötigen im Allgemeinen eine Ausnahmezulassung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz, wenn sie zur Nachtzeit drehen. Werden Stromaggregate eingesetzt, ist darüber hinaus auch eine Ausnahmezulassung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erforderlich.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes soll die zuständige Behörde die Ausnahmen mit Nebenbestimmungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen erteilen. Hiervon macht das Umwelt- und Naturschutzamt nun insofern Gebrauch, als dass es den Einsatz von Rußpartikelfiltern nach dem Stand der Technik bei Generatoren im Rahmen von Ausnahmezulassungen regelmäßig fordert. Das Abgas dieser Geräte wird von der Weltgesundheitsorganisation als kanzerogen (krebserzeugend) eingestuft. Inzwischen gibt es verfügbare Technik, die die im Abgas enthaltenen Rußpartikel zu mehr als 95 % herausfiltern. Als Nachweis hierfür dient die „Grüne Plakette“ gemäß der Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.03.2016 (ABl. S. 728), die im Rahmen der Senatsinitiative zur Erhöhung der Umweltstandards von Baumaschinen auf öffentlichen Baustellen erging. Alternativ können auch Filtersysteme eingesetzt werden, die über die Zertifizierungssysteme VERT (Verification of Emission Reduction Technologies – Schweizer Standards), FAD (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) oder UNECE-Richtlinie 132 für Nachrüstsysteme (United Nations Economic Commission for Europe) verfügen.
Betont werden muss, dass dies nur einen kleinen, weiteren Schritt für saubere Luft in Steglitz-Zehlendorf und Berlin darstellt, weil eine Regulierung nur im Rahmen von nächtlichen Filmaufnahmen rechtlich möglich ist. Da die Technik jedoch verfügbar ist, besteht die Hoffnung, dass sie zunehmend auch zur Tageszeit Verwendung finden wird.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.09.2015
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