Zentrenkonzept Steglitz-Zehlendorf
(2. Fortschreibung 2011)
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.Juli 2011und die Bezirksverordnetenversammlung hat am 31.August 2011 die 2. Fortschreibung des Zentrenkonzepts für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung beschlossen. Das Zentrenkonzept bildet den Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Zentren und des Einzelhandels im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es konkretisiert die entsprechenden landesplanerischen Vorgaben auf Bezirksebene und bietet die Möglichkeit, mit fundierten Basisdaten, präziser Verortung des Einzelhandels und der Hierarchisierung der Zentren die jeweiligen Ansiedlungsinteressen substantiell einschätzen und bewerten zu können.
Aufgrund neuer Vorgaben auf Landesebene waren inhaltliche Anpassungen des Zentrenkonzepts vor allem hinsichtlich der Zentrenabgrenzung und -kategorien notwendig. Die verstärkten Diskussionen in der Fachöffentlichkeit, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und konkrete Entwicklungen im Bezirk (Leerstände, Fertigstellung geplanter Flächen, Überprüfung von Daten) führten ebenfalls zu inhaltlichen Korrekturen an diesem wichtigen informellen Planungsinstrument.
Neben einer aktualisierten Bestandsaufnahme des Einzelhandels sind nunmehr 26 Zentren definiert und in 4 Kategorien untergliedert worden: das Hauptzentrum Schloßstraße, das Stadtteilzentrum Zehlendorf-Mitte, die Ortsteilzentren Lichterfelde-West, Lichterfelde-Ost, Lankwitz, Wannsee und Mexikoplatz sowie 19 Nahversorgungszentren. Zudem benennt das Konzept 5 Nahversorgungsstandorte.
Das Hauptaugenmerk des Konzepts ist weiterhin auf folgende Punkte gerichtet:
- Ordnung des städtischen Gefüges, Erhaltung der gewachsenen Zentren.
- Stärkung des Hauptzentrums Schloßstraße, des Stadtteilzentrums Zehlendorf-Mitte, der Ortsteil- und Nahversorgungszentren sowie -standorte.
- Ortsteilzentren sollen die örtliche Kaufkraft der Kunden binden; die Nahversorgung für immobile Bewohner muss gewährleistet sein; für kleinere Zentren bieten sich durch kurze wohnungsnahe Wege zusätzliche Chancen.
Eine Zersiedlung des Bezirks und die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb von Siedlungsschwerpunkten sind zu vermeiden. Die Rechtsprechung zeigt hierzu auf, dass bei der Begründung in Bebauungsplänen gemeindlich beschlossene Zentrenkonzepte die besten und vielfach zwingend notwendigen Voraussetzungen darstellen.
Ziel ist ein funktionierendes Gefüge von Handelsstandorten mit verkehrlich und städtebaulich verträglichen Dimensionen. Das Konzept dient dem Bezirk als Orientierung für seine Entscheidungen, welche Geschäftsansiedlungen in welcher Größenordnung zugelassen werden sollen.