Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Eheschließenden seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz), zuständig auch wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft in einem anderen Standesamt geschlossen werden soll. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Dienstleistungen
Übersicht aller Dienstleistungen zur Eheschließung und Begründung einer Lebenspartnerschaft, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung und vieles mehr.
Umstellung der Gebührenzahlung im Standesamt
- Ab sofort ist die Zahlung von Gebühren vor Ort im Standesamt nur noch bargeldlos (Girocard mit PIN) möglich. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Trautermine und Trauungsorte
Von Montag bis Freitag bieten wir Ihnen Termine zu unterschiedlichen Zeiten an. An jedem ersten Samstag im Monat können Sie an ausgewählten Standorten im Bezirk den Bund fürs Leben schließen. Freie Termine und weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie zu jedem Trauungsort erklärt.