Wörterbuch in Leichter Sprache

  • Bezirksamt
    Rathaus Steglitz

    Rathaus Steglitz

    Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist in Berlin. In diesem Bezirk leben und arbeiten Menschen. Dort gibt es Geschäfte und Firmen. Für diesen Bezirk wird Politik vor Ort gemacht. Das passiert im Bezirksamt.

    Im Bezirksamt ist nicht nur die Verwaltung vom Bezirk. Mit dazu gehören auch die Politiker und Politikerinnen. Zum Beispiel:
    • Die Bürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf
    • 2 Bezirks-Stadträtinnen und 3 Bezirks-Stadträte
  • Bezirks-Stadträte
    Die sechs Mitglieder des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf v.l.n.r.: Tim Richter, Urban Aykal, Cerstin Richter-Kotowski, Carolina Böhm, Maren Schellenberg, Patrick Steinhoff

    Personen von links nach rechts: Tim Richter, Urban Aykal, Cerstin Richter-Kotowski, Carolina Böhm, Maren Schellenberg, Patrick Steinhoff

    Stadt-Räte arbeiten im Bezirksamt. Sie leiten die Abteilung und planen alle Aufgaben. Sie sind die Fach-Leute für politische Aufgaben. Zum Beispiel bei politischen Entscheidungen für den Bezirk. Die Bezirks-Stadträte und Bezirks-Stadträtinnen werden von der Bezirks-Verordneten-Versammlung gewählt. Die Bezirks-Verordneten-Versammlung spricht für alle Bürger.

  • Bezirks-Verordneten-Versammlung
    Zeichnung: viele Menschen sitzen an einem Tisch und stimmen ab

    Berlin hat verschiedene Stadtteile.
    Diese Stadtteile heißen:
    Bezirke.
    Jeder Bezirk in Berlin
    hat eine Bezirks-Verordneten-Versammlung.
    Das kurze Wort für Bezirks-Verordneten-Versammlung ist:
    BVV.

    Außerdem hat jeder Bezirk ein Bezirksamt.
    Die BVV und das Bezirksamt sorgen dafür,
    dass alle Menschen in einem Bezirk
    gut zusammen leben können.

    Mehr Informationen über die BVV finden Sie auf dieser Internet-Seite: BVV

  • Bürgeramt
    Illustration eines Mannes, der eine Checkliste durchgeht

    Sie wollen einen Personal-Ausweis beantragen? Oder einen Führerschein? Oder wollen Sie wissen, wo das Standesamt Steglitz-Zehlendorf ist? Welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie hier:

    Das sind die Internet-Seiten der 3 Bürgerämter. Dort gibt es Formulare und Anträge.

  • Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung
    Illustration einer Rollstuhlfahrerin, die einen Antrag stellt

    Menschen mit Behinderung bekommen Geld für Unterstützung. Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderung ihre Unterstützung. Mehr Infos zur Eingliederungs-Hilfe finden Sie hier:

  • Eltern-Geld
    Illustration von mehreren Geldscheinen

    Eltern bekommen Eltern-Geld, wenn sie nach der Geburt von ihrem Kind zu Hause bleiben.

  • Erklärung zur Barriere-Freiheit
    Illustration eines Info-Zeichens

    Barriere-Freiheit ist ein Recht

    Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen. Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:
    • Menschen mit einer Seh-Behinderung
    • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

    Barriere-Freiheit ist ein Recht.
    Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
    Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
    Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

    Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
    Die Abkürzung ist BITV.

    Darum gibt es auch diese Seite:
    Erklärung zur Barriere-Freiheit.

    Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

    1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
    2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
    3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

    In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

    Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

    Es gibt 3 Möglichkeiten. Eine Internet-Seite ist:
    1. barrierefrei
    2. zum Teil barrierefrei
    3. nicht barrierefrei

    Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

    Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

    Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
    Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
    Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
    Diese Seite ist in schwerer Sprache.

    Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

    Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
    Das gilt auch für diese Erklärung.

    Das Prüfdatum steht hier:
    Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 10.01.2024.
    Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

    Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht. Zum Beispiel für:
    • die Polizei
    • das Ordnungsamt
    • die BVG

    Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

    Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

    Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
    Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
    dann können Sie sich beschweren.

    Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
    • etwas nicht lesen können
    • etwas nicht verstehen
    • die Bedienung zu schwer ist

    Wir unterstützen Sie gerne.

    Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
    Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
    Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache.
    Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

    Ihre Meldung war ohne Erfolg?

    Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
    Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.

    Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

    Sie können sich weiter beschweren:
    • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
    • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

    Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

    Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
    Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
    Abteilung 5

    Postanschrift:
    Klosterstr. 47
    10179 Berlin

    Telefon: 030 90 223 15 25
    E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de

  • Familien-Büro
    Illustration eines Faltblattes

    Adresse:
    Kirchstr. 1/3
    14163 Berlin

    Dort finden Sie viele Infos. Zum Beispiel über das Familien-Leben. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne. Sie können Ihre Anträge dort abgeben. Sie können dort zu Kita-Gutscheinen oder Hort-Gutscheinen nachfragen

  • Gesundheits-Förderung für Erwachsene, Prävention
    Illustration einer Ärztin im weißen Kittel

    Die Menschen in Deutschland sollen gesund bleiben. Krankheiten sollen sich nicht verbreiten. Prävention heißt: So vermeide ich Krankheiten.

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung
    Illustration von Geldscheinen mit einem Pfeil, der auf ein Rentnerehepaar zeigt

    Das ist Geld, wenn man alt ist. Oder wenn man nicht mehr arbeiten kann.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    Zeichnung: eine Hand gibt einer anderen Hand Geld-Scheine

    Das ist Geld. Das bekommen Menschen, die zum Beispiel länger krank sind.

  • Hilfe zur Pflege
    Illustration einer Frau, die einem Mann aus dem Bett hilft

    Das ist eine Hilfe für Menschen, die gesundheitlichen Probleme haben. Sie bekommen Hilfe von jemand anderen. Zum Beispiel beim Duschen. Diese Hilfe bezahl das Sozialamt. Mehr Infos zur Pflege finden Sie hier:

  • Hygiene und Umwelt-Medizin
    Illustration einer Spritze

    Ein Beispiel:
    Hier bekommen Sie Beratung für Schutz vor Krankheiten.

  • Jugendamt
    Illustration eines Kinds im Rollstuhl mit anderen Kindern

    Das Jugendamt unterstützt:

    • Kinder und Jugendliche
    • Eltern und Familien

    Beim Jugendamt bekommen Sie Informationen. Zum Beispiel über Kinder-Erziehung. Auch Jugendliche bekommen Informationen. Zum Beispiel, wenn sie Streit mit den Eltern haben. In Berlin gibt es in jedem Stadt-Bezirk ein Jugendamt.

  • Kinder und Jugend-Gesundheitsdienst
    Illustration einer Ärztin im weißen Kittel

    Bevor ein Kind in die Schule kommt: Eltern müssen mit ihrem Kind zum Schul-Arzt gehen. Dafür müssen sie einen Termin ausmachen. Dort wird das Kind untersucht. Danach entscheidet der Arzt: Ist das Kind bereit für die Schule. Oder muss es nochmal in den Kindergarten. Danach bekommen die Eltern eine Bescheinigung.

  • Kinder und Jugend-psychiatrischer Dienst
    Illustration einer Frau, die ein Kind tröstet

    Ein Beispiel: Ein Kind hat eine psychische Krankheit. Es ist zum Beispiel oft traurig. Eine Fach-Frau kommt mit ihren Mitarbeitern zur Familie von dem Kind. Dort macht sie eine Beratung. Die Familie und die Fach-Leute wollen dem Kind helfen.

  • Landes-Pflegegeld-Gesetz
    Illustration: ein Gesetzbuch

    Das ist ein Gesetz über das Pflege-Geld. Im Gesetz steht: Wer bekommt Geld für die Pflege.

    • Hier steht alles über das Landes-Pflegegeld-Gesetz
  • Leistungen für Asylsuchende
    Illustration von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft

    Hier lesen Sie Infos über Geld für Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen. Zum Beispiel, weil in ihrem Heimat-Land Krieg ist. Diese Menschen suchen Asyl in Deutschland. Das heißt: Sie wollen in Deutschland leben.

  • Sorgerecht
    Illustration zweier Eltern auf dem Sofa mit ihrem Kind auf dem Schoß

    Eltern haben das Recht und die Aufgabe für ihr Kind zu sorgen. Zum Beispiel auch, wenn Vater und Mutter getrennt sind.

  • Sozialamt
    Illustration eines Amtsgebäudes und Geldscheinen, die auf Lebensmittel, auf ein Haus und auf eine Hand voll Geld zeigen

    Wo ist das Sozialamt:
    Hanna- Renate- Laurien- Platz 1, 12247 Berlin Steglitz
    Geldscheine aus dem Amt für Essen, Wohnen und Leben

    Zum Leben braucht man Geld.
    Zum Beispiel für eine Wohnung.
    Manche Menschen verdienen aber kein Geld.
    Wenn das Geld nicht reicht, hilft das Sozialamt. Beim Sozialamt bekommt man Beratung Das Sozialamt hilft den Menschen im Bezirk.

    Sozialamt = Amt für Soziales

  • Unterhalt
    Illustration von mehreren Geldscheinen

    Eltern haben Verantwortung für ihr Kind. Eltern müssen ihr Kind erziehen und pflegen. Dafür brauchen sie Geld. Ein Beispiel: Vater und Mutter leben getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater muss trotzdem für das Kind bezahlen. Zum Beispiel Geld für Kleidung und Essen. Damit das Kind gut versorgt ist. Dieses Geld heißt Unterhalt.

  • Zahnärztlicher Dienst für Kinder
    Illustration einer Frau auf dem Zahnarztstuhl

    Zahn-Ärzte kommen zum Beispiel in den Kindergarten. Dort lernen die Kinder richtiges Zähneputzen.

  • Zentrum für Familienplanung
    Illustration einer schwangeren Frau

    Hier bekommt man Beratung. Zum Beispiel, wenn man schwanger werden will.