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Beurkundungen und Negativbescheinigungen vom Jugendamt - Einschränkungen
Pressemitteilung Nr. 872 vom 15.12.2015
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Beurkundungen
Bei dem Jugendamt Steglitz-Zehlendorf werden weiterhin aufgrund der schwierigen Personalsituation nur noch eingeschränkt Beurkundungen vorgenommen:
Beurkundungen finden derzeit nur noch für Kinder statt, die in - Berlin in dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen oder
- deren Wohnsitz außerhalb Berlins und des Landes Brandenburgs liegt und der zur Beurkundung aufgeforderte Elternteil im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnt.
Beurkundungen können auch bei einem Notar, von Vaterschaftsanerkennungen auch beim Standesamt erfolgen.
Beurkundungstermine im Jugendamt Steglitz-Zehlendorf werden für den genannten Personenkreis erst wieder ab 01.01.2016 vergeben.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die zuständige Urkundsperson, ob sie vorzeitig einen Termin vergeben kann.
Unterlagen für die Vorbereitung der Urkunden senden Sie bitte vorab per E-Mail an das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin an jugendamt-region-akb@ba-sz.berlin.de oder jugendamt-region-ckb@ba-sz.berlin.de oder
per Post an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf – Jugendamt – Jug 8301 oder Jug 6301, 14160 Berlin.
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
Anschreiben mit Angaben zur Erreichbarkeit
- Personalausweise der Eltern
- Angaben zum Familienstand der Eltern
- Geburtsurkunde des Vaters
- nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigung des Geburtsstandesamtes mit einer Vorlistennummer
- vor Geburt des Kindes: Mutterpass mit der Seite des errechneten Entbindungstermins
- Personalausweis der/s Unterhaltspflichtigen
- Aufforderungsschreiben mit der Höhe des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages
- ggf. Nachweis einer bereits vorhandenen, abzuändernden Unterhaltsverpflichtung (Urkunde, Gerichts-Urteil, -Vergleich, -Beschluss)
- Geburtsurkunde des Kindes
Die Unterlagen sind zum vereinbarten Beurkundungstermin im Original mitzubringen.
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Negativbescheinigungen
Anfragen und Anträge auf Ausstellung von Negativbescheinigungen über eine Sorgeerklärung für Kinder, die in dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen, stellen Sie bitte schriftlich per Mail an das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin an jugendamt-region-akb@ba-sz.berlin.de oder jugendamt-region-ckb@ba-sz.berlin.de oder per Post an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf – Jugendamt – Jug 8301 oder Jug 6301, 14160 Berlin.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Erklärung, dass es keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht gab
- Erklärung mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet gewesen zu sein
- Kopie des Personalausweises
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit & Digitale Kommunikation
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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14160 Berlin