Coronavirus COVID-19
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Informationen
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Bebauungsplanentwurf 6-15 - Ortsteil Lichterfelde
Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs 6-15 (Ortsteil Lichterfelde) – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Öffentliche Auslegung – Ziel / Zweck: Entwicklung von allgemeinem Wohngebiet
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahrenohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Zeit: Vom 06.01.2014 bis einschließlich 07.02.2014, Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 16 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Ort: Bezirksamt SteglitzZehlendorf von Berlin, Abt. Soziales und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, für die Ausstellung Zimmer E 218, für Auskünfte Zimmer E 213, Telefon (030) 90299-5510 oder (030) 90299-0.
Den Bebauungsplan und genauere Informationen finden Sie auch im Internet.
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